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Gesamtschule ist schuld

■ Gericht überprüft unterschiedliche Pflichtstunden von LehrerInnen

„Geht es um das Pflichtstundendeputat von Lehrern, dann sind nicht immer Regelungen möglich, die allen Interessen gerecht werden.“Da ist sich Hans Altendorf von der Hamburger Schulbehörde sicher. Immerhin, so sagte er gestern gegenüber der taz, orientierten sich die Pflichtstunden ja an der Ausbildung eines Lehrers und seinem beamtenrechtlichen Status. Damit kommentierte er ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes, das nach einem Bericht der NDR Hamburg-Welle jetzt erst bekanntgeworden sei.

Tatsächlich stammt besagtes Urteil vom 13. August 1996. Darin pochen die Verwaltungsrichter darauf, daß LehrerInnen an Gesamtschulen in punkto Pflichtstunden gleich behandelt werden müßten. Eine Neufestsetzung des Stundendeputats obliege der Beklagten, in diesem Fall der Hamburger Schulbehörde.

Geklagt hatte eine Haupt- und Realschullehrerin, die an einer Gesamtschule arbeitet. Dort muß sie, so lautet ein Senatsbeschluß von 1995, pro Woche 27 Pflichtstunden unterrichten. GymnasiallehrerInnen hingegen müssen nur 24 Stunden wöchentlich im Klassenzimmer stehen, und zwar auch, wenn sie die fünfte oder neunte Klasse an einer Gesamtschule unterrichten. Das, so der Einwand der Klägerin, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Zudem verwies sie in ihrer Klage darauf, daß Länder wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein einheitlich 24 Pflichtstunden für alle Lehrer an Gesamtschulen festgelegt hätten.

Begründet wird die Differenz im Pflichtstundendeputat von der Schulbehörde nicht allein mit der unterschiedlichen Ausbildung, sondern auch mit der höheren Arbeitsbelastung von Gymnasiallehrern. Auch an Gesamtschulen sei „ein höheres Fachniveau der Gymnasiallehrer zu verzeichnen“, zitiert die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts die Stellungnahme der Schulbehörde.

Der Richterspruch ist bisher nicht rechtskräftig, denn die Schulbehörde hat Revision eingelegt. Wann der Streit um die Pflichtstundenzahl von LehrerInnen vom Oberverwaltungsgericht beigelegt wird, ist noch nicht absehbar. flo

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