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NPD-Aufmarsch verboten?

■ Die Stadt Leipzig verfügt nach Gerichtsentscheid ein neues Verbot für die Kundgebung der NPD am 1. Mai

Berlin (dpa/taz) – Die Stadt Leipzig hat am späten Dienstagnachmittag die zuvor gerichtlich genehmigte NPD-Kundgebung am 1. Mai vor dem Völkerschlachtdenkmal erneut verboten. „Neue Erkenntnisse über die Zahl der Teilnehmer und möglicher Gegendemonstrationen haben das erforderlich gemacht“, sagte gestern Oberbürgermeister Lehmann-Grube (SPD). Die öffentliche Sicherheit sei im Fall einer Kundgebung der NPD nicht mehr gewährleistet. Als Grund gab die Stadtverwaltung eine neue Gefahrenprognose an. Seitens der Polizei und des Landesinnenministeriums werde jetzt „mit einem weitaus größeren Störpotential bzw. Teilnehmerkreis an der NPD-Kundgebung“ gerechnet. Es stünden keine ausreichenden Kräfte zur Verfügung, „um die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können“. Diese Einschätzung solle dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen mitgeteilt werden. Zur Mai-Demonstration des DGB werden in Leipzig zudem 40.000 Teilnehmer erwartet.

Die sächsische Polizei stockte ihre Einsatzkräfte für Donnerstag nach eigenen Angaben von 2.000 auf rund 3.000 auf. Es sollten Polizisten aus zehn Bundesländern sowie Beamte des Bundesgrenzschutzes eingesetzt werden. Mit der neuen Entscheidung hat die Stadt zugleich die Wiederherstellung des Sofortvollzugs beantragt.

Das OVG in Bautzen hatte am Montag abend das vom Leipziger Verwaltungsgericht bestätigte städtische Verbot der Kundgebung aufgehoben. Die NPD sei keine verbotene Partei, hieß es unter anderem in der Begründung. Reportage Seite 11

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