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Geld sofort gutschreiben

■ Der Bundesgerichtshof verlangt: Banken müssen schneller überweisen

Freiburg (taz) – Banken können an den Überweisungen ihrer KundInnen künftig nicht mehr durch bloßes Nichtstun verdienen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stoppte gestern die Praxis zahlreicher Kreditinstitute, eingehende Überweisungen den Zielkonten erst einen Arbeitstag nach Eingang gutzuschreiben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Alarmiert wurden die VerbraucherschützerInnen durch einen allzu drastischen Fall in Hessen. Kurz vor einem Weihnachtsfest fragte ein Kunde der Volksbank Dreieich, ob eine von ihm erwartete Überweisung bereits eingetroffen sei. Die Bank sagte ja, der Mann hob einen fünfstelligen Betrag ab, wohl um letzte Weihnachtsgeschenke zu kaufen.

Um so überraschter war er, als er auf seinen nächsten Kontoauszug blickte. Das erhaltene Geld war dem Konto erst rund eine Woche nach Eingang der Überweisung bei der Bank gutgeschrieben worden – der „nächste Arbeitstag“ hatte wegen der vielen Feiertage etwas auf sich warten lassen. In der Zwischenzeit schrieb das Girokonto des Kunden tiefrote Zahlen, happige Sollzinsen wurden fällig.

Künftig müssen Banken auf solche Wertstellungsgewinne verzichten. Im Fall der Dreieicher Volksbank waren sie zwar durch deren „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) gedeckt. Doch auf Klage der Verbraucherzentrale entschied nun der Bundesgerichtshof in letzter Instanz, daß solche AGB-Klauseln die InhaberInnen von Girokonten „unangemessen benachteiligen“ und deshalb rechtswidrig sind.

Schon 1989 hatte der BGH Entsprechendes für Bareinzahlungen entschieden. Die meisten Banken hatten daraufhin ihre Praxis auch bei Überweisungen umgestellt. Besonders dreiste Institute wollten jedoch auf die absehbar rechtswidrige Praxis nicht verzichten. Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sind von dem gestrigen Urteil noch etwa fünf Prozent der rund 2.500 angeschlossenen Banken betroffen. (Az: XI ZR 208/96) Christian Rath

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