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Haft und Verwahrung

■ Landgericht verhängt zwölf Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags

„Sie sind eine Gefahr für die Allgemeinheit“, attestierte Johann Krieten, Richter am Hamburger Landgericht, gestern einem 34jährigen Deckshelfer. Der Alkoholkranke hatte im August vergangenen Jahres einen 64jährigen geprügelt und zu Tode getreten. Ein halbes Jahr zuvor, im April 1996, hatte er bereits einen anderen Mann zusammengeschlagen und mit Messerstichen verletzt. Das Landgericht verurteilte den 34jährigen wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe.

Außerdem ordnete Krieten eine Alkohol-Entziehungskur an. Weil „von dem Angeklagten weitere Straftaten zu erwarten“seien, muß er zusätzlich in Sicherheitsverwahrung. Das Urteil ist härter, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sie verlangte zehn Jahre Haft. Fast wäre die Tat als besonders schwerer Fall des Totschlags abgeurteilt worden, begründete Richter Krieten das Urteil: „Darauf gibt es lebenslang.“

Ein Hohn, so Krieten, sei die Behauptung des Angeklagten, er habe den 64jährigen nicht töten wollen. Der betrunkene Deckshelfer habe am Abend des 10. August 1996 sein Opfer in einer Parkanlage in Finkenwerder „aus nichtigem Anlaß und auf übelste Weise“totgetreten und totgeschlagen.

Bereits 67mal war der Angeklagte vorher „bei der Polizei in Erscheinung getreten“, 20mal wurde er verurteilt. Zwar sei der 34jährige schwer alkoholkrank, jedoch „absolut alkoholgewöhnt“, argumentierte Krieten. Deshalb sei seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt zwar eingeschränkt, aber nicht aufgehoben gewesen. lno/taz

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