: Vom Sozialamt an die Polizei ausgeliefert
■ CDU-Stadtrat von Steglitz setzt erstmals neue Anweisung des Senats um
Am Dienstag wurde der abgelehnte vietnamesische Asylbewerber T. im Sozialamt Steglitz verhaftet und in das Grünauer Abschiebegewahrsam gebracht, wie die taz jetzt erfuhr. Seine Abschiebung soll nach T.s eigenen Aussagen am 20. Mai erfolgen. Damit wurde erstmalig der Senatsbeschluß vom selben Tag umgesetzt, demzufolge die Sozialämter den bevorstehenden Besuch von Asylbewerbern der Polizei melden müssen, damit diese die Abschiebung in die Wege leiten kann.
Der junge Mann ist seit längerem ausreisepflichtig. Wegen des komplizierten Rückübernahmeverfahrens mit Vietnam konnte er aber bislang weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden. Ihm selbst war nicht bekannt, daß die Abschiebung unmittelbar bevorsteht. T. hielt sich zwar ohne Aufenthaltsgenehmigung, aber dennoch völlig legal in Berlin auf und lebte – völlig legal – von Sozialhilfe.
Das CDU-geführte Steglitzer Sozialamt war offensichtlich besonders emsig bei der Umsetzung der erst am selben Tag ergangenen Senatsweisung, die nächsten Vorsprechtermine von AusländerInnen ohne Aufenthaltsrecht der Ausländerbehörde zu melden. Diese Weisung ersetzt eine Empfehlung gleichen Inhalts, die von Berlins Datenschutzbeauftragtem Hansjürgen Garska und einigen Bezirken als mit dem Datenschutz unvereinbar kritisiert worden war. Angeblich soll mit der Schnüffelei „gegen den Sozialhilfemißbrauch durch illegale Ausländer“ vorgegangen werden. Dazu Dang Hieu Pham vom Vietnam Haus Berlin e.V., der sich wegen der Verhaftung von T. an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses gewandt hatte: „T. mißbraucht keinesfalls die Sozialhilfe. Mit einer Grenzübertrittsbescheinigung hat er keine andere legale Lebensgrundlage als das Geld vom Sozialamt. Er selbst hat nicht zu verantworten, daß er bislang nicht ausreisen konnte.“
Für Pham stellt sich die Frage, woher die Polizei den Termin zum Abholen der Sozialhilfe so genau wußte. „Vom Sozialamt? Ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzgesetz.“ Der Steglitzer Sozialstadtrat Johannes Rudolf (CDU) war gestern für die taz nicht zu sprechen.
Andere Sozialstadträte sind weniger emsig. Kreuzbergs Ingeborg Junge-Reyer (SPD) hatte die Empfehlung heftig kritisiert und sie in ihrem Bezirk nicht umgesetzt. Sie hält die Weisung des Senats für rechtswidrig und wird sich nicht daran halten. Dazu auch Hellersdorfs Sozialstadtrat Uwe Klett (PDS): „Sozialämter sind nicht die Polizeibehörde Berlins.“ Wenn es sich um eine bloße Anweisung von Innensenator Schönbohm handele, werde er sie nicht ausführen. Denn als Sozialstadtrat unterstehe ich ihm nicht.“
Doch nach Auskunft von Schönbohms Pressesprecherin Jobatey hat Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) die Weisung unterschrieben. Marina Mai
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