: „Southern Company ist nur ein Scheinkäufer“
■ Je mehr Details über den Bewag-Verkauf auftauchen, desto lauter wird die Kritik
Die Kritik an den Umständen des Bewag-Verkaufs und den ausgehandelten Konditionen nimmt zu. Nach der Veröffentlichung von Details über den Vertrag zwischen Berlin und den Investoren PreussenElektra, Viag und Southern Company sind neue Fragen aufgetaucht. So vermuten die Grünen nach einer Durchsicht des Vertrages, daß der US-Konzern Southern nur als Scheinaufkäufer für die deutschen Stromkonzerne aufgetreten sei. In dem Vertrag selbst sollen die zugesichterten Zusatzleistungen der Konzerne für Arbeitsplätze in Berlin nicht schriftlich verankert sein.
Die grünen Abgeordneten Hartwig Berger und Michaele Schreyer kritisieren den Vertrag, weil „alles darauf hindeute, daß Southern nur eine Galionsfigur ist, die ein schleichende Gesamtübernahme der Bewag durch das deutsche Stromkartell lediglich bemäntelt“. Nur so lasse sich erklären, daß der US-Konzern nur für zwei Jahre verpflichtet sei, die Bewag- Aktien zu halten, und sie danach für drei Jahre nur an die deutschen Konzerne verkaufen könne. Finanzsenatorin Annette Fugmann- Heesing (SPD) hatte dagegen erklärt, diese kurze Bindung sei keinesfalls ein Zeichen dafür, daß Southern gleich wieder abspringen wolle. Vielmehr sei es für US-Firmen einfach nicht vorstellbar, sich in dieser Art vertraglich längerfristig zu binden.
Laut Kaufvertrag sei auch kaum eine der vereinbarten Zusatzleistungen schriftlich fixiert, schreibt die Berliner Zeitung mit Verweis auf den ihr vorliegenden Vertrag. Nur der Verbleib der Bewag-Zentrale in Berlin sei gesichert, doch die Zusatzleistungen mit einem Wert von 290 Millionen Mark seien weder festgeschrieben noch einklagbar. Auch werde der Berliner Aktienanteil nicht an die US- Mutter Southern Company verkauft, sondern an die Firma Southern Energy mit Sitz in Hamburg. Für die Erfüllung des Vertrages stehe also nicht die US-Firma, sondern nur die deutsche Tochterfirma gerade.
Auch kartellrechtlich mehren sich die Bedenken. So meldet das Nachrichtenmagazin Focus, der Bewag-Deal werde voraussichtlich doch vom deutschen Kartellamt überprüft. Die Zustimmung der in erster Instanz zuständigen EU- Kommission in Brüssel zu der Rückverweisung des Verfahrens nach Deutschland gelte als sicher, schreibt das Blatt. Bernhard Pötter
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