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Schweiz uneins über Bosnien-Flüchtlinge

■ Wie in Bonn, so in Bern: Außenminister Cotti kritisiert Pläne der Regierung

Genf (taz) – Ähnlich wie in Deutschland in den letzten Wochen kommt es jetzt auch in der Schweiz zwischen Mitgliedern der Regierung (Bundesrat) zu heftigen Auseinandersetzungen, weil sich die einst beschlossene Politik zur Rückführung bosnischer Flüchtlinge als völlig unrealistisch und als Verstoß gegen das Dayton-Abkommen erweist. Im Januar hatte sich der siebenköpfige Bundesrat unter ausdrücklicher Berufung auf ähnliche Beschlüsse der deutschen Innenministerkonferenz noch entschieden, daß 8.000 der 18.000 Bosnienflüchtlinge in der Schweiz das Land bis Ende 1997 verlassen müssen – wenn nicht freiwillig, dann mit Zwang. Alleinstehenden und kinderlosen Paaren setzte der Bundesrat eine Frist bis zum 30. April. Die Entscheidung basierte auf einem Konzept des Justizministers Arnold Koller von der Christlichen Volkspartei (CVP).

In einem am Sonntag bekanntgewordenen internen Vermerk an seine sechs BundesratskollegInnen übt der ebenfalls der CVP angehörende Außenminister Flavio Cotti jetzt scharfe Kritik an dem Rückführungskonzept seines Parteifreundes. „Eine zwangsweise Rückführung an einen anderen als den Herkunftsort in ein Gebiet mit ethnischer Mehrheit hieße, die ethnische Säuberung aktiv zu unterstützen“, schreibt Cotti. Damit begebe sich die Schweiz „in Widerspruch zum Dayton-Abkommen, zum UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge und zur internationalen Staatengemeinschaft“. Außer Deutschland, so Cotti, gehe kein anderer europäischer Staat so vor.

Gemeinsam mit den beiden Bundesratsmitgliedern der Sozialdemokratischen Partei (SP) will Cotti heute im Bundesrat dem Antrag einer SP-Parlamentsabgeordneten auf Änderung der Rückführungspolitik zustimmen. Der Antrag sieht Ausnahmeregelungen vor für Flüchtlinge aus Gebieten, in denen heute andere ethnische Mehrheiten herrschen, als vor dem Krieg. Justizminister Koller will den Antrag ablehnen, weil er „komplizierte Einzelverfahren“ mit großem „organisatorischem, juristischem und finanziellem Aufwand“ befürchtet. Andreas Zumach

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