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Kita wird für viele teurer

■ Zwiespältiger Erfolg der Eltern-Klage vor OVG: Mindestsatz wird angehoben

Der am Freitag verkündete Erfolg der Klage, mit der 15 Eltern, zum Teil durch die evangelischen Kindertagesstätten unterstützt, gegen die neuen Kita-Gebühren geklagt hatten, könnte sich für viele Eltern als Boumerang herausstellen. Denn daß 15 Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung durch Elternbeiträge zusammenkommen, ist bundesweit üblich, in Nordrhein-Westfalen ist es sogar mehr, darauf wird der Bremer Finanzsenator also nicht verzichten. Die starke Staffelung der Beiträgssätze, die das Gericht im mündlichen Urteilstenor rügte, hängt damit zusammen, daß für einen erheblichen Anteil von Kindern nur der Mindestbeitrag von 56 Mark für Ganztags- oder 11 Mark für 4-Stunden-Betreuung bezahlt wird. „Dieser Satz gilt ungefähr für die Hälfte der Beitragszahler“, erklärte Behördensprecher Holger Bruhns-Kösters. Im statistischen Durchschnitt wird für ein Kind weniger als 100 Mark im Monat bezahlt. Wenn das Gericht die starke Staffelung moniert, dann dürfte das im Endeffekt nicht dazu führen, daß die höheren Beitragssätze abgesenkt werden. Auf die Beitragssumme kommt das Ressort nur, wenn die niedrigsten Beitragssätze angehoben werden. Daß neben den Sozialhilfeempfängern noch viele Eltern nur den geringsten Satz bezahlen, liegt nicht an überdurchschnittlich verbreiteter Armut in Bremen, sondern schlicht an den Bemessungsberechnungen. Die gehen zwar ins Detail der Netto-Löhne, erfassen aber nicht alles. Nur Sparbücher werden dabei nicht „angerechnet“. Die große Zahl der „Alleinerziehenden“etwa ist nur so zu erklären, daß nichtverheiratete Lebensabschnittspartner nicht erfaßt werden.

Wenn nun aus Datenschutzgründen, wie das Gericht verlangt, ein groberes Bemessungssystem in die Debatte kommt, das von den Brutto-Gehältern ausgeht, wird der Mindestbeitrag für die unterste Gruppe deutlich höher sein müssen als die derzeitigen 56 bzw. elf Mark im Monat. K.W.

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