Kommentar: Zeig her Deine Toten
■ Wer Togo für unbedenklich hält, ist blind
Die Urteile der vergangenen Monate sind rechtskräftig: Togo gilt für Asylbewerber als „unbedenklich“. Urteilen die Bremer Verwaltungsrichter eigentlich mit verbundenen Augen? Zu den Tatsachen: Von vier Millionen Togolesen sitzen 55.000 im Knast. Und: „Die Sicherheitskräfte sind verantwortlich für außerrechtliche Hinrichtungen, Massaker, körperliche Züchtigungen, unrechtmäßige Inhaftierungen.“Was das Auswärtige Amt in seiner üblichen Diplomatie gerne verschweigt, ist für jeden in einem Bericht des US-Kongresses vom Januar diesen Jahres nachzulesen.
Das Bremer OVG folgt in seiner Entscheidung blind den Mitteilungen aus dem Auswärtigen Amt und beruft sich darauf, daß die Verfolgung von Abgeschobenen nicht „ausreichend dokumentiert“sei. Obwohl schon mehrere hundert Leute abgeschoben worden seien, gäbe es keine Beweise für Mißhandlungen. Das wundert wenig in einem Land, zu dem Menschenrechtsgruppen quasi keinen Zugang haben. Beweise für eine katastrophale Menschenrechtslage gibt es in Hülle und Fülle.
Die haben die Richter aber bewußt überhört. Gruppen, die eine qualifizierte Stellungnahme zur Lage in Togo hätten abgeben können, wurden gar nicht erst geladen. Und wieder einmal bleibt nur die Erkenntnis: Wer in Deutschland bleiben will, bringt am besten ein paar tote Landsleute mit ins Gericht. Jeannette Goddar
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