: Im Zweifel Abschiebung
■ Bundestag: Straffällige Ausländer können sofort ausgewiesen werden
Bonn/Berlin (AFP/taz) – Ausländer, denen die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration vorgeworfen wird, müssen künftig auch dann mit ihrer Abschiebung rechnen, wenn sie deswegen nicht rechtskräftig verurteilt wurden. Der Bundestag stimmte gestern mit Zweidrittelmehrheit einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zu. Dagegen wandten sich neben den Grünen und der PDS auch etliche Abgeordneten aus SPD und FDP.
Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) kritisierte, durch die Neuregelung werde der zentrale Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ außer Kraft gesetzt. Dagegen sagte Erwin Marschewski (CDU), wer an einer verbotenen Demonstration teilnehme, wisse, was er tue. Die Neuregelung muß noch vom Bundesrat gebilligt werden; dessen Zustimmung ist sicher.
Künftig reicht es aus, wenn den Betroffenen die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration von den Behörden vorgeworfen wird; ein Nachweis vor Gericht ist nicht erforderlich. Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), bedauert, daß davon auch Kinder von Ausländern betroffen sind, die schon lange in Deutschland leben. Da jedoch in anderen Bereichen des Ausländerrechts Verbesserungen erzielt worden seien, wäre es nicht vertretbar gewesen, deswegen den Kompromiß scheitern zu lassen.
Verbessert wird beispielsweise die Lage von ausländischen Ehefrauen, die von ihren deutschen Männern mißhandelt werden. Diese können in außergewöhnlichen Härtefällen nun sofort bei der Trennung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten und nicht erst nach drei Jahren Ehe.
Wenn die Betroffenen allerdings Sozialhilfe beziehen, kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung auch dann verweigern, wenn der betroffenen Frau dadurch besondere Härten drohen. JaF
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