Karriere auf CDU-Art

■ Das der Schulbehörde unterstellte Lehrerfortbildungsinstitut BIL löst trotz Rechtsstreits Abteilung auf und hievt CDU-Frau in neue Stelle. Grüne: Ämterpatronage

Was steckt dahinter, wenn eine einer Senatsverwaltung nachgeordnete Behörde partout eine Abteilungsleiterstelle mit einer ehemaligen CDU-Abgeordneten besetzen will? Vor allem aber: Was verbirgt sich hinter der Behördenentscheidung, diese Stelle abzuschaffen und die entsprechende Abteilung aufzulösen, nur weil das Oberverwaltungsgericht beschlossen hatte, die Stelle wegen der Klage eines Mitkandidaten vorläufig nicht besetzen zu dürfen? Zu guter Letzt: Was mag der Bürger denken, wenn er hört, daß die ehemalige Abgeordnete plötzlich mit der Leitung einer anderen Abteilung beauftragt wurde?

Für die bündnisgrüne Abgeordnete Sybille Volkholz liegt der Fall auf der Hand: Ämterpatronage. Der zuständige Mitarbeiter im Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung (BIL), um dessen Abteilungsleiterstellen gerangelt wird, ist anderer Meinung: Durch die Abschaffung der betreffenden Abteilung sei neben einer Einsparung von Personalmitteln auch eine strukturelle Verbesserung innerhalb des BIL erreicht worden.

CDU-Klientelpolitik oder strukturelle Verbesserung? Ein Blick auf die unendliche Geschichte einer Stellenbesetzung mag darüber Aufschluß geben. Begonnen hatte der Streit mit der Gründung des BIL 1994. Auf die ausgeschriebene Abteilungsleiterstelle der Abteilung IV (Schulentwicklung) hatten sich unter anderen Elke Hofmann, Ex-CDU-Abgeordnete und frühere Dozentin am Institut für Lehrerbildung in Höhenschönhausen, sowie der Mitarbeiter des im BIL aufgegangenen ehemaligen Pädagogischen Zentrums, der Honorarprofessor für Grundschulpädagogik, Klaus Meißner, beworben.

Nachdem die Schulverwaltung – Jürgen Klemann (CDU) leitete damals die Behörde – den Job Hofmann geben wollte, zog Meißner gegen die Entscheidung vor Gericht. Mit Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht setzte die Stellenbesetzung im Dezember 1994 bis zu einer endgültigen Entscheidung vorläufig außer Kraft. Ein halbes Jahr später schrieb das Land die Stelle erneut aus. Wieder bewarben sich neben anderen Hofmann und Meißner – und wieder zog der Honorarprofessor den kürzeren. Meißner zog vor Gericht und hatte wieder Erfolg, da das Gericht in der Besetzungspraxis „Voreingenommenheit“ erkannte.

Die sich aus dem Stellenbesetzungsverfahren ergebende Wertung, so das Gericht in seinem Beschluß, „leistet dem Eindruck einer Voreingenommenheit zugunsten der Beigeladenen [gemeint ist Hofmann; d.V.] Vorschub.“ So sei eine negative Beurteilung der ehemaligen Fachzirkelleiterin für Mathematik zu DDR-Zeiten „positiv in den Eignungsvergleich“ eingebracht worden, während die Tätigkeit Meißners als Leiter einer freien Fortbildungseinrichtung für Padägogen unberücksichtigt geblieben sei. Fazit des OVG in seinem Urteil: Der „Bewerberverfahrensanspruch“ Meißners sei nicht erledigt, die Stelle dürfe somit nicht besetzt werden.

Das BIL antwortete auf diese Entscheidung jedoch mit der Auflösung jener Abteilung. In einem Schreiben des Instituts an Meißner hieß es, daß die Stelle nicht mehr existiere, „das sich hierauf beziehende Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen wurde und ihre Bewerbung damit gegenstandlos geworden ist“.

Ein ganz normaler Vorgang oder ein Fall von Ämterpatronage? Während der stellvertretende Leiter des BIL, Wilfried Fest, bestätigt, daß Hofmann nunmehr mit der Leitung der Abteilung III beauftragt wurde, wirft Meißner dem BIL vor, Konkurrentenverfahren durch gelegentliche Umbildung der Behörden zu begegnen. Das Institut entgegnete inzwischen mit dem Argument, daß Streitigkeiten um eine Stellenbesetzung eine Behörde „nicht davon befreien können, gerade auch auf dem Wege einer organisatorischen Straffung von Verwaltungseinheiten den gegenwärtigen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen“.

Mit den „gegenwärtigen Rahmenbedingungen“ ist die vom Abgeordnetenhaus getroffene Aufforderung zu einer umfassenden Neustrukturierung des BIL gemeint. Für die Schulpolitikerin Volkholz kann davon keine Rede sein. Für sie macht die Auflösung einer von vier Abteilungen noch keine Verwaltungsreform. Vielmehr sei die Abteilung aufgelöst worden, um die CDU-Politikerin Hofmann unterzubringen. Für Volkholz ist diese Form von Klientelpolitik am BIL nichts Neues. Schon einmal sei ein umstrittenes Stellenbesetzungsverfahren mit der Ernennung einer Kreuzberger CDU-Lehrerin beendet worden. Uwe Rada