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Dreimal gelogen und zwei Meineide geschworen

■ Weil er für den Brandstifter von Dolgenbrodt einen Meineid geschworen hat, wird Pierre S. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt

Frankfurt (Oder) (dpa/taz) – Der Fall Dolgenbrodt geht in die nächste Runde. Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten plus 4.500 Mark Geldbuße wurde gestern Pierre S. verurteilt. Der 23jährige gestand, mit von der Partie gewesen zu sein, als vor über vier Jahren das bezugsfertige Asylbewerberheim in dem brandenburgischen Dorf bei Berlin abgefackelt wurde. Und er gab zu, vor Richtern und Staatsanwälten wiederholt gelogen zu haben.

Die Schwindelei war abgesprochen. Eingeplant bei einer Aktion, die wie am Schnürchen ablief. Silvio Jackowski, ein Kumpel von Pierre S., bekam den Auftrag, das bezugsfertige Asylbewerberheim in Dolgenbrodt anzustecken. Gegen Geld, versteht sich. Mitten in der Nacht, am 1. November 1992, zog der los. Kletterte über die Holzplanke, die Blumenhändler O. ihm bereitgelegt hatte, und warf die Brandsätze. 2.000 Mark in einem Umschlag übergab Blumenhändler O. dem 19jährigen am nächsten Tag. Pierre S., der Jackowski zur Geldübergabe gefahren hatte, stand daneben. Verraten hat er das freilich damals nicht. Vor allem nicht dem Richter beim Amstgericht Frankfurt (Oder). Der befand jetzt auf uneidliche Falschaussage und Meineid.

Der Prozeß ist das erste von drei Verfahren, mit denen die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Licht in den Fall Dolgenbrodt bringen will. Fünf Personen wurden bisher beschuldigt, zum Anschlag auf das Asylbewerberheim angestiftet zu haben. Wegen Meineids in früheren Prozessen werden jetzt zwei weitere Zeugen vor den Kadi zitiert: Nach Pierre S. wird kommenden Freitag die Frau von Blumenhändler O. vorgeladen. Auch sie hat es womöglich nicht ganz genau genommen mit der Wahrheit über die Brandnacht.

Als Zeuge im Dolgenbrodt-Prozeß von 1995 habe der gestern verurteilte Pierre S. dreimal vor Gericht ausgesagt, dreimal gelogen und zwei Eide darauf geschworen, begründete Staatsanwältin Petra Marx die Anklage. Durch seine Lügen habe der 23jährige das Verfahren behindert und unnötig in die Länge gezogen.

Der angeklagte Fliesenleger aus Königs Wusterhausen bestätigte, er habe den Brandstifter am Tag nach der Tat zum Dolgenbrodter Blumenhändler gefahren. Der habe dem inzwischen rechtskräftig verurteilten Täter den versprochenen Lohn in die Hand gedrückt und erklärt, das Geld sei in der Gemeinde gesammelt worden. Mit dem Angeklagten habe der Brandstifter dann abgesprochen, was er später als Zeuge vor Gericht sagen sollte. Vor Gericht habe er gelogen, damit „nicht andere Leute hinter Gitter wandern“. Er habe immer gehofft, „daß es nicht aufgedeckt wird“, und erklärte: „In Königs Wusterhausen wußten es bestimmt hundert Mann genauso wie ich.“ Constanze v. Bullion

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