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Bußgeld gegen Mühlen

■ Kartell legt größten DDR-Müller still

Berlin/Hamburg (AFP/rtr) – Wegen wettbewerbswidriger Absprachen hat das Bundeskartellamt ein Bußgeld von insgesamt 2,75 Millionen Mark gegen zwei Mehl-Unternehmen sowie drei Vorstandsmitglieder dieser Firmen verhängt. Die Strafe richte sich gegen die VK Mühlen AG (Hamburg) und die Getreide AG (Rendsburg in Schlweswig-Holstein), so das Amt gestern in Berlin.

Beide Unternehmen trafen nach Angaben des Bundeskartellamts für den Berliner Markt eine kartellrechtswidrige Absprache: Die Getreide AG hat sich laut Bundeskartellamt im August 1995 gegenüber der VK Mühlen AG verpflichtet, künftig auf Wettbewerb zu verzichten, indem sie ihre Berliner Osthafenmühle stillegt und auf dem Gelände zehn Jahre lang keine Getreidemühle betreibt. Die VK Mühlen sei so auf dem Berliner Markt allein mit einer Getreidemühle aktiv geblieben. Für diese Verbesserung ihrer Marktposition habe sie im Gegenzug 1,65 Millionen Mark gezahlt. Die Osthafenmühle war die größte Mühle in der früheren DDR und seit 1992 Tochterunternehmen der Getreide AG.

Die VK Mühlen ist das bundesweit führende Mühlenunternehmen beim Absatz verschiedener Mehle. Die Firma hat gestern Einspruch gegen den Bescheid des Kartellamts angekündigt. Sie teile den Standpunkt des Amts weder rechtlich noch in der Sache, hieß es in Hamburg.

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