: Under-Cover-Togolesen im Asylverfahren
■ Mitarbeiter der togolesischen Botschaft dolmetschen offenbar im Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Bremen / Bremens Ausländerbeauftragte: „Ein dickes Ding“
Die togolesische Botschaft in Bonn möchte offenbar als erste Instanz wissen, wer in Deutschland Asyl beantragt – und schleust erfolgreich Mitarbeiter in das Bundesamt für die Anerkennung politischer Flüchtlinge ein. Der Bremer Flüchtlingsinitiative liegen konkrete Hinweise vor, daß eine von der Bremer Außenstelle des Bundesamtes beschäftigte Dolmetscherin für die togolesische Sprache Ewe zeitgleich Mitarbeiterin der Botschaft in Bonn ist.
Vorgestern nachmittag tauchte der 27jährige Yawo-Bosu K. in den Räumen der Flüchtlingsinitiative auf, um seinen Ablehnungsbescheid übersetzen zu lassen. K. floh vor sechs Wochen vor der togolesischen Diktatur nach Deutschland und wurde im Asylverfahren nach Bremen verteilt. Seinen Angaben zufolge ist er seit sieben Jahren aktives Mitglied der oppositionellen und brutal verfolgten Partei UFC, die von dem Sohn des ermordeten Ex-Präsidenten Olympio angeführt wird. K. gibt an, vor einigen Monaten inhaftiert worden und aus der Haft geflohen zu sein.
Seinen Ablehnungsbescheid nahm er offenbar gelassen hin. Erst nach dem Ende der Übersetzung wandte er sich an einen Nigerianer und fragte, ob es üblich sei, daß die Dolmetscher im Bundesamt die Namen der Betreffenden an die togolesische Botschaft weiterreichen. K. behauptet, nach dem Ende seiner Vernehmung von der Dolmetscherin auf dem Flur angesprochen worden zu sein. Sie habe sich als Mitarbeiterin der Botschaft ausgegeben, ihm ein Formular in die Hand gedrückt, in das er Name, Heimatadresse sowie die Anschrift seiner Eltern eintragen sollte. Etwas überrascht leistete K. dem Folge. Jetzt will K. die Richtigkeit seiner Angaben eidesstattlich erklären und hat einen Anwalt eingeschaltet.
Die Leiterin der Bremer Zweigstelle des Bundesamtes, Ulrike Bremermann, gab sich gestern mittelmäßig entsetzt. Ein „massiver Vorwurf“werde dort erhoben, sagte sie der taz. „Wir werden das umgehend und gründlich prüfen.“Daß Mitarbeiter von Botschaften, in deren Staaten Menschen verfolgt würden, Zugang zu dem deutschen Amt, das politische Verfolgung überprüft, habe, sei ihr „selbstverständlich“nicht bekannt. Eine konkrete Stellungnahme wolle sie aber erst nach dem Studium der Akten abgeben.
„Ein dickes Ding wäre das“, kommentierte auch die Bremer Ausländerbeauftragte Dagmar Lill. Es sei „völlig unzumutbar, in einem Asylverfahren Kontakte zu Botschaften zu pflegen“. Udo Casper von der Flüchtlingsinitiative fordert jetzt, mindestens das Asylverfahren des betroffenen K. wieder aufzunehmen. Schließlich sei völlig klar, daß die Regierenden in Togo längst von K.s „Desertion“erfahren hätten. In Togo aber gilt allein das als Grund für Verfolgung. Ferner müsse aber auch dringend überprüft werden, in wieviel weiteren Fällen die bisher nicht namentlich bekannte Dolmetscherin tätig geworden sei.
26 Togolesen in Bremen sind konkret von Abschiebung bedroht. Solange nicht geklärt ist, „wen diese Frau alles verhört hat, kann man sie eigentlich nicht zurückschicken“, so Casper. Was unliebsamen Personen in Togo widerfährt, geht unter anderem aus einem Bericht des US-Kongresses vom Januar diesen Jahres hervor: „Die Sicherheitskräfte sind verantwortlich für außerrrechtliche Hinrichtungen, Massaker, körperliche Züchtigungen, unrechtmäßige Inhaftierungen.“ jago
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