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Knast für Schnapsschmuggler

22 Verhandlungstage und fünf Monate lang hörte eine Wirtschafts strafkammer des Landgerichts Oldenburg rechtskräftig verurteilte Schmuggler und Hehler. Gestern verurteilte das Gericht einen 40 Jahre alten Spediteur aus Schwerin wegen Schnapsschmuggels in großen Mengen und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

Das Gericht blieb mit dem Urteil ein dreiviertel Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach Überzeugung der Strafkammer spielten der Angeklagte und seine Speditionsfirma bei der Verschiebung von insgesamt 17 Lastwagenladungen Wodka und Whisky in den Jahren 1995 und 1996 eine tragende Rolle. Der Schaden für den Fiskus beläuft sich nach den Berechnungen des Gerichts auf rund 3,5 Millionen Mark. Der unverzollte Alkohol aus deutschen Brennereien wurde mit Hilfe gefälschter Zollstempel zum Schein mit Lastwagen nach Rußland und in die baltischen Staaten exportiert. Tatsächlich wurde er an verschiedenen Orten in Deutschland und in Schweden wieder abgeladen und „unter der Hand“verkauft. dpa

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