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Ausreisepflicht ohne Reisepaß

Vor gut drei Jahren führte der damalige Innensenator Dieter Heckelmann (CDU) die im Ausländergesetz nicht vorgesehenen Grenzübertrittsbescheinigungen für Ausländerinnen und Ausländer ein, die ausreisepflichtig waren, deren Ausreise er aber nicht durchsetzen konnte. Eine Grenzübertrittsbescheinigung ist ein Papier, das einen Flüchtling auffordert, die Bundesrepublik binnen weniger Wochen zu verlassen. Der Paß wird dann bei der Ausländerbehörde hinterlegt und kann beim Grenzübertritt wieder eingetauscht werden. Hintergrund: Laut Ausländergesetz müßten die Leute Duldungen und damit volle Sozialhilfe erhalten. So bekommen diese Flüchtlinge gekürzte Sozialhilfe.

Neuerdings wird versucht, paßlosen Flüchtlingen mit Grenzübertrittsbescheinigung die Sozialleistungen ganz zu streichen. Die Vorsuche scheiterten bisher regelmäßig vor Verwaltungsgerichten.

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