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Ab Herbst soll gebuddelt werden

■ Das Oberverwaltungsgericht weist 32 Klagen gegen vierte Elbtunnelröhre ab Von Marco Carini

„Ein Beweis, daß wir richtig gearbeitet haben“, röhrte gestern Bausenator Eugen Wagner; „nicht überrascht“ zeigt sich der Anwalt der Gegenpartei, Michael Günther. Gestern beendete das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) die erste Rechtsstreit-Runde um die Elbtunnelröhre Nummer vier mit einem klaren Richterspruch: Alle 32 noch laufenden Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß für die geplante Röhre wurden abgewiesen.

Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließ der Vorsitzende Richter Karsten Schulz nicht zu. Auch eine Begründung für das Urteil steht noch aus. Immerhin ließ Schulz eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision zu. Michael Günther, der 12 der 32 abgewiesenen KlägerInnen vertritt, kündigte gegenüber der taz an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bis über die Beschwerde entschieden ist, ist auch das Urteil des OVG noch nicht rechtskräftig. Damit die Tunnelbauarbeiten trotzdem „zeitnah“ begonnen werden könnten, müßte die Baubehörde nun einen Sofort-Vollzug des Planfeststellungs-Beschlusses anordnen. Und will dies offenbar tun: „Mit einem Baubeginn im Herbst“ rechnet jedenfalls Eugen Wagner.

„Enttäuscht“ äußerte sich Anwalt Michael Günther vor allem darüber, daß die Hamburger Rechtsprecher die Klagen nicht, wie von ihm beantragt, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegten. Nur der könne, so Günther, darüber entscheiden, ob die 1985 von der Europäischen Kommission verabschiedeten „Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinien“ auf das Genehmigungsverfahren hätten angewandt werden müssen.

Die Baubehörde hatte auf eine formale Prüfung der Umweltverträglichkeit verzichtet, weil diese – nach deutschem Recht – erst einen Monat nach Beginn des Planfeststellungsverfahrens zwingend notwendig geworden wäre. Günther: „Ich habe die Vorgänge der Europäischen Kommission geschildert und die eindeutige Einschätzung bekommen, daß das Vorgehen der Baubehörde mit europäischem Recht nicht vereinbar sei.“ Deshalb will er nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

So bleibt die Zukunft von Röhre Nummer vier weiter ungewiß. Eugen Wagner aber gibt sich gewohnt siegessicher: „Hamburg hat seinen Teil getan, nun ist der Bund dran“, verlautbarte der Senator unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Um mit dem Bau des rund 1,8 Milliarden Mark teuren Tunnels beginnen zu können, warte er jetzt nur noch „auf das Geld aus Bonn“.

Die Signale aus der Regierungsstadt, Hamburg möge auch einen Beitrag an der Finanzierung der explodierenden Bau- und Finanzierungskosten leisten, wollte der altgediente Behördenchef auch gestern lieber überhören. Wagner: „Das Konto für die Bonner Gelder ist schon eingerichtet.“

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