piwik no script img

Hübner voll auf Schönbohms Linie

■ Sozialsenatorin bringt im Senat Bundesratsinitiative durch, die „illegalen Flüchtlingen“ Unterhaltsleistungen entzieht

Sozialsenatorin Beate Hübner möchte es sogenannten illegalen Flüchtlingen erschweren, Sozialleistungen zu erhalten. Hübner hat gestern bekanntgegeben, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, die „Illegalen“ grundsätzlich das Recht auf Leistungsgewährung entzieht. Die Christdemokratin sagte, die nur in Aunahmefällen gewährte Unterstützung solle sich darauf beschränken, „den einzelnen nicht verhungern zu lassen“. Die SPD hat die Initiative im Senat unwidersprochen passieren lassen.

Die Sozialsenatorin sagte vor der Presse, die von Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen mitgetragene Initiative ziele auf die Menschen, „die nach Deutschland gekommen sind, um Leistungen zu beziehen“. Es handle sich dabei nicht um Flüchtlinge, sondern um Personen, die absichtlich ihre Ausweispapiere verlören. Sie würden dann in der Regel eine Bescheinigung erhalten, die ihnen den Bezug von Sozialhilfe ermögliche. Dieses rechtliche Lücke müsse gestopft werden, sagte Hübner der taz, weil sonst die Bevölkerung zu Rassismus provoziert werde. Den Vorteil der neuen Regelung beschrieb Hübner mit den Worten: „Jetzt gibt's noch ein paar Tage Unterhalt, und dann ab nach Hause.“ Sie bestritt, daß eine solche Maßnahme gegen den obersten Verfassungsgrundsatz verstoße, nach dem „die Würde des Menschen unantastbar“ ist. „Wir sind rechtlich auf der sicheren Seite“, behauptete Hübner.

Die Sozialsenatorin rechnete vor, daß in Berlin allein rund 7.000 illegale Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien lebten. Sie seien nach dem Dayton-Friedensabkommen für Bosnien-Herzegowina eingereist und hätten somit keinen Flüchtlingsstatus. Rechtlich gesehen handle es sich um Touristen, „und die haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen“. Trotzdem wende die Stadt jährlich rund 10,8 Millionen Mark für diese Menschen auf. Die Senatorin zählte auch Vietnamesen zu den Illegalen, konnte deren Zahl aber nicht benennen.

Die Christdemokratin nannte die energischen Sparmaßnahmen als Grund für die Initiative. Hübner konnte jedoch die Höhe der Einsparungen nicht beziffern, die sich aus einer möglichen Gesetzesänderung ergäben.

Die Sozialsenatorin hat sich in den letzten Monaten bei der konsequenten Anwendung des Sachleistungsprinzips hervorgetan. Danach erhalten Asylbewerber kein Bargeld mehr, sondern können ausschließlich in zwei Magazinläden per Wertgutschein einkaufen. Der evangelische Bischof Wolfgang Huber will heute die Zustände in einem Magazinladen in Augenschein nehmen; er steht dem Sachleistungsprinzip kritisch gegenüber. Christian Füller

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen