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■ KommentarWiderstand lohnt sich

Die Duldung für die von Abschiebung bedrohte 12jährige Vietnamesin zeigt eines: Widerstand lohnt sich. Er hat dazu geführt, daß die Innenverwaltung ihren Beschluß still und heimlich revidiert hat. Beigetragen dazu haben die Flüchtlingsorganisationen und der Petitionsausschuß, die Einschaltung der deutschen Botschaft und das Engagement des Vormunds. Weil der Fall öffentlich diskutiert wurde, steckte die Innenverwaltung schließlich zurück. Allzu deutlich zeigte sich, daß die Abschiebung des Kindes unzulässig war, weil die Verwaltung den angeblichen „Kontakt“ mit den Eltern nicht belegen konnte. Zu deutsch: In Vietnam wartete auf das Mädchen tatsächlich das Nichts.

Nicht, daß die Verwaltung bei einer solchen Abschiebung ein schlechtes Gewissen gehabt hätte: Im Fall eines anderen Kindes hat sie die Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn-Methode angewandt. Nun sitzt das Kind, das nie hätte abgeschoben werden dürfen, ohne Eltern in Vietnam, und der Petitionsausschuß fordert seine Rückkehr. Diesen Präzendenzfall aber verweigert die Innenverwaltung. Dieser zweite Fall zeigt, daß die Verwaltung keineswegs geneigt ist, ihre Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Der erste Fall aber zeigt, daß man die Verwaltung davon abhalten kann, diese Fehler erst zu machen. Bernhard Pötter

Bericht Seite 22

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