: Labour gegen Schulschwänzer und „Asoziale“
■ Britischer Innenminister präsentiert drastische Vorschläge zur inneren Sicherheit
Berlin (taz) – Nach den Referenden für mehr Autonomie in Schottland und Wales rückt die innere Sicherheit an vorderste Stelle der britischen Politik. Wie britische Zeitungen gestern berichteten, will Labour-Innenminister Jack Straw diese Woche eine Reihe kontroverser Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität vorstellen, in denen die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder betont wird. Die Ankündigung kommt demnach während des heute beginnenden Parteitags der Liberaldemokraten, die die Regierung Blair zwar unterstützen, jedoch in Fragen der inneren Sicherheit Labours autoritäre Haltung scharf kritisieren.
Nach den Berichten sollen Eltern gerichtlich verpflichtet werden können, gegen ihre Kinder nächtliche Ausgangssperren ab 21 Uhr zu erlassen und sicherzustellen, daß sie die Schule nicht schwänzen. Die Einhaltung soll mit Geldstrafen von bis zu 1.000 Pfund (2.850 Mark) und dreimonatigen Sonderschulungen für Eltern erzwungen werden. Das Strafmündigkeitsalter wird von 13 auf 10 Jahre gesenkt.
„Wenn ein Kind außer Kontrolle ist und in der Gesellschaft Leid und Zerstörung verursacht, muß sich die Gemeinschaft darum kümmern, wie das Kind erzogen wird“, zitierte die Sunday Times einen Regierungsbeamten. Die Ansicht, daß Kindererziehung keine Privatsache ist, weil eine gesunde Gesellschaft auf gesunden Familien aufbaut, gehört zum Kern der Ideologie von „New Labour“.
Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Gesetzentwurfs, den Labour zum Jahresende vorstellen wird. Teile davon hat Innenminister Straw diesen Monat bereits während einer Anti-Jugendkriminalitäts-Tour durch englische Großstädte und bei Reden vor Bewährungshelfern und Polizisten erläutert. Er präzisierte unter anderem Pläne für sogenannte „Gemeinschaftssicherheitserlasse“, mit denen „asoziales“ Verhalten geahndet werden soll. Gerichte können demnach auf Antrag der Polizei namentlich genannte Einzelpersonen dazu verpflichten, bestimmtes Verhalten – von Lärmbelästigung bis hin zu rassistischen Angriffen – für zwei Jahre zu unterlassen; bei Zuwiderhandlung droht automatisch Gefängnis von bis zu fünf Jahren. Auf Behördenebene erhält Kriminalität einen ähnlichen Stellenwert wie Umweltverschmutzung: Gemeindeverwaltungen müssen bindende Ziele zur Kriminalitätssenkung festlegen, und sie sollen bei allen Entscheidungen die mögliche Auswirkung auf die Verbrechensrate berücksichtigen. D.J.
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