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Sexualstraftäter türmt aus Psychiatrie entwichen

■ Patient kam von Freigang nicht zurück ins Krankenhaus Ost

Ein Sexualstraftäter ist am Samstag nicht von seinem Freigang aus der Abteilung für forensische Psychiatrie im Zentralkrankenhaus Bremen-Ost zurückgekehrt. Das hat die Aufsichtsbehörde, der Senator für Gesundheit, gestern bestätigt.

Günter S. war nach fünf Jahren Haft, im Juni 1995, in die Psychiatrie eingewiesen worden. Anfang des Jahres hatten die behandelnden Ärzte den Eindruck, daß das „Risiko“einer erneuten Straftat „durch therapeutische Angebote soweit gemindert werden konnte, daß erste Lockerungen genehmigt werden“sollten. Um sich auf das Leben in Freiheit vorzubereiten, durfte Günter S. fortan die Abteilung stundenweise ohne Aufsicht verlassen.

Der 43jährige war 1991 vom Landgericht Stade wegen Freiheitsberaubung, versuchter Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Nach mindestens sechs Jahren Haft sollte er in die Psychiatrie eingewiesen werden. S. hatte im Oktober und November 1990 binnen zwei Wochen unter Alkoholeinfluß zwei Frauen entführt und stundenlang gequält. Sein zweites Opfer hatte er nach der Tat mit seinem Wagen überrollt. Die Frau lag fünf Wochen schwerverletzt im Krankenhaus. Günter S. sei zwar „kein Triebtäter“, urteilten die Gutachter damals. Trotzdem sei die „Wahrscheinlichkeit weiterer schlimmer Taten“groß. Die Gutachter attestierten ihm außerdem eine „schwere neurotische Störung“und eine dadurch bedingte verminderte Schuldfähigkeit. Strafverschärfend wirkte hingegen, daß S. einschlägig vorbestraft war. 1976 hatte der damals 22jährige das erste Mal wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht gestanden. „Günter S. ist eine Gefahr für die Allgemeinheit“, lautete seinerzeit die Einschätzung des Gutachters.

Bis Juni 1995 saß Günter S. in der Justizvollzugsanstalt Celle. „Er war ein unauffälliger Häftling“, erinnert sich Anstaltsleiterin Katharina Bennefeld-Kersten. Wegen guter Führung wechselte Günter S., im Juni 1995, ein Jahr früher als geplant, in den sogenannten Maßregelvollzug in die Abteilung für forensische Psychiatrie im Zentralkrankenhaus Bremen-Ost. Er galt als Musterpatient. Monatelang kam er pünktlich ins Krankenhaus zurück. Kurz vor seiner Flucht soll sich Günter S. während des Ausgangs allerdings einen gültigen Personalausweis besorgt haben. Offenbar, um seine Flucht vorzubereiten, wie die Kriminalpolizei jetzt vermutet. kes

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