: „Die Rechtsprechung ist extrem mutterfixiert“
■ Ein Vater, der seine Kinder nicht sehen darf, fastete öffentlich für ein Umgangsrecht
Noch gut kann sich Günter Gempp (46) an das Versprechen erinnern, das er Sarah (5) und Fabian (4) gab. „Ich bin euer Papa“, hat er gesagt, „ich bin immer für euch da, wenn ihr mich braucht.“ Doch was, fragt sich der Berliner Sozialpädagoge heute, nützen solche Worte? Seit gut vier Monaten dürfe er seine Kinder nicht mehr sehen, die Mutter habe es verboten. Nach bisher geltendem Gesetz (§ 1711 BGB) konnte sie das.
Vier Jahre lebten Günter Gempp und seine Freundin zusammen: „Wir wollten nicht gleich heiraten, wir wollten noch warten.“ Als die Beziehung auseinanderging, wurde im gegenseitigen Einvernehmen ein Besuchskontakt vereinbart. Ein Jahr hielt diese Vernunftsregelung an. Dann aber, nach einem „belanglosen Streit, der nichts mit den Kindern zu tun hatte“, verbot die Mutter den Umgang des Vaters mit den Kindern.
Seither geht Günter Gempp ungewöhnliche Wege. Auf Spielplätzen versucht er, den Kontakt zu Sarah und Fabian aufrechtzuerhalten: „Ich möchte eine Entfremdung zu meinen Kindern verhindern.“ Mit einem öffentlichen Fasten vor einem Berliner Familiengericht machte er kürzlich auf die Situation unehelicher Väter aufmerksam. „Der Mutter wird vom Staat automatisch das Sorge- und Umgangsrecht gegeben. Der Vater aber wird diskriminiert.“ Gempp zitiert das Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2: „Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern.“
50 Prozent der „Scheidungskinder“ haben schon nach einem Jahr keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil, in 80 Prozent der Fälle sind dies Väter. Darauf verweist der Verein „Väteraufbruch für Kinder“, der Gempps Protestfasten unterstützte und der für kommende Woche eine neue Streikaktion angekündigt hat, „denn die gegenwärtige Rechtsprechung ist extrem mutterfixiert“.
Daß sich mit der Reform des Kindschaftsrechts die Situation für uneheliche Väter wirklich ändert, bezweifelt Günter Gempp. Zwar sei darin das Recht auf Umgang mit dem Kind festgeschrieben, doch würden Väter auch weiterhin in einer „rechtlosen Situation“ bleiben. Gempp hat inzwischen eine Vertreterin des Vereins „Bündnis für Kinder- und Menschenrechte“ eingeschaltet, die zwischen ihm und seiner ehemaligen Lebensgefährtin vermitteln soll. Nütze das nichts, „gehe ich vor Gericht“. Jens Rübsam, Berlin
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