: Wer nicht gehen kann, muß geduldet werden
■ Bundesgericht verbessert den Status von Flüchtlingen, die nicht abgeschoben werden können
Berlin (taz) – AusländerInnen haben Anspruch auf eine formelle Duldung, wenn sie nicht abgeschoben werden können. Das ergibt die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Richterspruch vom Donnerstag zwingt die Ausländerbehörden vor allem in Berlin, Bayern und Thüringen, ihre Rechtspraxis zu ändern.
In diesen Bundesländern wurden Duldungen bislang nicht verlängert, auch wenn die Betroffenen gar nicht oder nur unter Schwierigkeiten in ihre Herkunftsländer zurückkehren konnten. Das betraf vor allem VietnamesInnen, BosnierInnen, PalästinenserInnen und KurdInnen aus dem Libanon, die durch den Entzug einer „Duldung“ in die Illegalität gedrängt wurden.
Wie berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht das Land Berlin verpflichtet, drei wegen illegalen Zigarettenhandels verurteilten Vietnamesen eine Duldung auszustellen. Die drei sollten ausgewiesen werden, konnten aber nicht abgeschoben werden, weil Berlin kein entsprechendes „Übernahmeersuchen“ an Vietnam gestellt hat. Die Ausländerbehörde hatte argumentiert, die Leute könnten freiwillig ausreisen.
Die Erteilung einer Duldung an einen Ausländer sei zwingend, urteilte das höchste Verwaltungsgericht, „solange seine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist“.
Die Rückkehr der ehemaligen vietnamesischen VertragsarbeiterInnen ist zwar durch das „Rückführungsabkommen“ geregelt, faktisch aber zeigt Vietnam keinerlei Interesse an seinen Staatsbürgern. Ähnlich ergeht es PalästinenserInnen und KurdInnen aus dem Libanon: Ihr Herkunftsland stellt ihnen keine Pässe aus. Auch die Rückkehrmöglichkeit bosnischer Flüchtlinge aus serbischen Gebieten steht meist nur auf dem Papier.
Solche Umstände könnten nicht den Betroffenen selber angelastet werden, entschied das Gericht nun und verhalf damit der Regelung im Ausländergesetz zur Gültigkeit, daß in solchen Fällen zwingend eine Duldung ausgesprochen werden muß (AZ: 1C 3, 97, 10.97 und 11.97). Ute Scheub
Kommentar Seite 1
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen