: Asylrecht ist nicht nur ein Recht für die Männer
■ Amnesty international und Pro Asyl fordern verbesserte Verfahren für verfolgte Frauen
Frankfurt/Main (taz) – „Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst.“ Unter diesem Motto findet am Freitag bundesweit der Tag des Flüchtlings statt – am Tag der deutschen Einheit. Diese zufällige Zeitgleichheit müsse Anlaß sein, darüber nachzudenken, daß Freiheit und Menschenrechte nicht in einer „abgeschlossenen Festung“ zu verwirklichen seien, sagte Günther Burkhardt von Pro Asyl auf einer Pressekonferenz von amnesty international (ai) auf dem Rhein-Main-Flughafen.
Die aktuelle Asylpolitik verkomme immer mehr zu einer „Politik zur Bekämpfung des illegalen Zugangs“, klagte Wolfgang Genz von ai nach einer Protestaktion seiner Organisation im Terminal I des Flughafens. Von Rhein-Main aus würden die meisten abgelehnten AsylbewerberInnen wieder abgeschoben. Generell seien die Flughäfen wegen der Flughafenverfahren „besondere Brennpunkte im Asylverfahren in Deutschland“.
Daß demnächst während dieser Schnellverfahren nach den Vorstellungen von Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) den Asylsuchenden die Anwälte vermitteln sollen, halten die Sprecher von Pro Asyl und ai für einen schlechten Witz. Damit werde formal zwar eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wonach allen Asylsuchenden eine umfassende Beratung zu garantieren sei. Doch Wolfgang Genz von ai monierte: „Der auf Abschiebung fixierte BGS bestimmt die Anwälte. Und die Beratung findet in den Räumen des BGS statt.“ Damit werde der von den Kirchen getragene Flughafensozialdienst ausgebootet, der bislang „ausgezeichnete Arbeit geleistet“ habe.
Der Tag des Flüchtlings 1997 soll nach dem Willen von ai und Pro Asyl vor allem dazu genutzt werden, auf die geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen. Mehr als 80 Prozent der Flüchtlinge in der Welt seien Frauen, die vielfach auch Opfer sexueller Gewalt und geschlechtsspezifischer Diskriminierung gewesen seien, heißt es in der Erklärung von ai.
Die Organisation verlangt deshalb eine Änderungen des Asylverfahrens. So müßten betroffene Frauen auch dann noch angehört werden, wenn sie sich aufgrund einer Traumatisierung erst später als Opfer sexueller Gewalt bezeichneten. Es müsse dafür gesorgt werden, daß Frauen über das, was ihnen angetan wurde, nicht in der Gegenwart von Männern zu berichten brauchten. Die vorhandenen Gesetze seien so auszulegen, daß Frauen im Falle von geschlechtsspezifischen Verfolgungen Asyl gewährt werde. Klaus-Peter Klingelschmitt
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