■ Angeklagte bestreiten Vorwürfe: Prozeß um Export von Giftgas-Anlagen eröffnet
Mönchengladbach (AP) – Einer der größten Prozesse um illegale Lieferungen von Giftgas- Technologie nach Libyen ist gestern vor dem Landgericht Mönchengladbach nach nur 45 Minuten Dauer auf die nächste Woche vertagt worden. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Geschäftsleuten Detlev C. und Udo B. vor, zwischen 1990 und 1993 Rüstungsmaterial zur Herstellung von Giftgasanlagen in den Wüstenstaat geliefert zu haben. Die Angeklagten hätten vom Verwendungszweck der Anlagen gewußt.
In der Anklageverlesung warf die Staatsanwaltschaft den beiden damit Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz vor. Bei einer Verurteilung drohen den beiden Kaufleuten bis zu 15 Jahre Haft.
C. und B. kündigten an, am kommenden Dienstag im Verfahren zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sie beantworteten gestern lediglich Fragen zu ihrer Person. Im Vorfeld des Verfahrens hatten beide die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Einer von ihnen will nicht gewußt haben, daß die in seiner Firma zusammengebauten Anlagen-Teile für Giftgasanlagen bestimmt gewesen sein sollen.
Die Männer befinden sich seit August letzten Jahres in Untersuchungshaft. Der mutmaßliche Drahtzieher der illegalen Lieferungen in der Größenordnung von 17,4 Millionen Mark saß gestern nicht mit auf der Anklagebank. Das Verfahren richtet sich auch gegen den flüchtigen Libanesen Berge B., dem Kontakte zum Bundesnachrichtendienst BND nachgesagt wurden.
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