: Qual der Wahl / Doppelt teuer?
Seit einem Jahr können Pflichtversicherte die Kasse wechseln. Bis zum 30. September hätte man aber der alten kündigen müssen, um zum 1. Januar bei der neuen einzutreten. Vor einem Wechsel sollte man sich allerdings gründlich über das Leistungsangebot informieren. Am besten läßt man sich die Satzung der Kasse schicken. „Optimal sind medizinische Beratungszentren, wo Versicherte sich etwa ein zweites Mal untersuchen lassen können. Doch so etwas bieten nur sehr wenige Kassen an“, bedauert Helga Kuhn von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände. Auch nach einem Dienst, der bei Behandlungsfehlern berät, sollte man fragen. Nicht alles, was die Kassen einzelnen PatientInnen mit besonderen Leiden bieten, stellen sie groß heraus. „Die haben Angst, sich die Risikogruppen einzuhandeln“, weiß Kuhn. Immerhin sei die Branche heute um guten Service bemüht. „Früher war unfreundliche Behandlung die Regel, heute ist sie die Ausnahme.
Doppelt teurer?
Mit zwei Gesetzesänderungen versuchte Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) Beitragserhöhungen für die Kassen unattraktiv zu machen. Wenn eine Kasse den Beitragssatz anhebt, muß sie jetzt auch die Pflichtzuzahlung für Arzneien und ähnliches erhöhen. Für jedes Zehntelprozent beim Monatsbeitrag werden die (im Juli erst erhöhten) Zuzahlungen um eine Mark teurer. Wer nicht doppelt geschröpft werden möchte, denkt dann wohl über einen Wechsel der Kasse nach – und dieser wurde extra erleichtert. Bei einer Beitragserhöhung darf man jetzt mit kurzer Frist (1 Monat) kündigen. Nicht als Kündigungsgrund gelten aber Erhöhungen aufgrund des Risikostrukturausgleichs.
Wegen dieser Ausnahme kommen die doppelten Erhöhungen aber vorerst gar nicht. Denn der Risikostrukturausgleich kann erst vollzogen werden, wenn die Bilanzen aller Kassen vorliegen. Bis dahin kann Seehofer keiner Kasse die Behauptung widerlegen, ihre Beitragserhöhung sei durch diesen Ausgleich nötig geworden. Sichere Zahlen über die Ausgleichszahlungen für 1997 sind frühestens im nächsten Frühjahr zu erwarten, erklärt Annelies Klug, Pressesprecherin beim Bundesgesundheitsministerium. Die Krankenkassen erwarten sogar, daß die unpopulären Zuzahlungen nicht vor der Bundestagswahl im September 1998 eingeführt werden. mf
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