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■ Mit den Bahnschulden auf du und duErhöhte Zinslasten

Berlin (taz) – Es war einer der finanzpolitischen Geniestreiche der Bundesregierung: Ende Juni hatte sie ein Gesetz vorbereitet, mit dem Ziel, die Rückzahlung der Eisenbahnaltschulden zu strecken. Den öffentlichen Haushalten, so hieß es, entstünden dadurch keine Kosten.

Das stimmt nicht. In seinem Bericht „Über die finanziellen Auswirkungen einer Streckung der Schuldentilgung durch das Bundeseisenbahnvermögen“ kommt der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis, daß das Eisenbahnvermögen im Fall der Zahlungsstreckung erheblich mehr Zinsen zahlen muß als der Bund für eine vergleichbare Kreditaufnahme. Allein zwischen 1998 und 2000 summiert sich die Mehrbelastung auf rund 70 Millionen Mark.

Dem „Eisenbahnvermögen“ wurden nach der Privatisierung der Bahn sämtliche Altschulden von Bundesbahn und Reichsbahn aufgebürdet. 1996 und 1997 sollten aus dem Eisenbahnvermögen mindestens 0,3 Milliarden Mark, ab 1998 jährlich jeweils 2,8 Milliarden Mark Schulden abgetragen werden. Mit der Gesetzesänderung vom Sommer wollte die Bundesregierung die Raten deutlich senken: für 1998 auf Null, für 1999 und 2000 auf 0,3 Milliarden Mark. Da das Eisenbahnvermögen für die Schuldentilgung Zuschüsse vom Bund erhält, ging das Kabinett davon aus, daß es keinen Unterschied mache, ob für den Haushalt ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden müßte oder für die Tilgung der Eisenbahnschulden.

Falsch, so die Rechnungsprüfer. Die Zinsnachteile des Bundeseisenbahnvermögens lägen zwischen 0,11 und 0,67 Prozent. Der Rechnungshof hat die Bundesministerien für Verkehr sowie für Finanzen aufgefordert zu prüfen, ob sie gemeinsam Wertpapiere zur Schuldenaufnahme – wie etwa Bundesanleihen – ausgeben könnten. Damit könnten die Konditionen der Kreditaufnahme für das Eisenbahnvermögen verbessert werden. gg

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