piwik no script img

Gefügig durch Voodoo

■ Nigerianerin wegen Zuhälterei verurteilt

Hannover (AP) – Weil sie mindestens vier Frauen mit Voodoo- Drohungen zur Prostitution gezwungen hatte, ist eine 21jährige Nigerianerin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Hannover befand gestern die hochschwangere Frau des schweren Menschenhandels, der Zuhälterei, Erpressung und Urkundenfälschung für schuldig. Sie hatte gestanden, die jungen Frauen mit der Androhung von Voodoo-Zauber gefügig gemacht zu haben. Den Opfern wurden Haare und Fingernägel abgeschnitten und gemeinsam mit Blutproben in die Heimat zu einem Voodoo-Priester geschickt, der sie verfluchen sollte.

Die 21jährige wurde nach Jugendrecht verurteilt, weil sie zum Tatzeitpunkt Heranwachsende war. Sie hatte selbst als Prostituierte in Deutschland 27.000 US- Dollar Schleppergebühren an ihre Zuhälter zahlen müssen. Die Nigerianerin war dann vom Opfer zur Täterin geworden und hatte den Menschenhandel organisiert.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen