piwik no script img

Keine Stasi-Überprüfung

■ Gericht verwirft Thüringer Beschluß

Weimar (dpa) – Die Stasi-Überprüfung von Thüringer Landtagsabgeordneten ohne Schutzbestimmungen für die Betroffenen verstößt gegen die Landesverfassung. Das hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof gestern entschieden. Der Landtag hatte 1995 beschlossen, alle Abgeordneten ohne konkreten Verdachtsmoment auch gegen ihren Willen bei der Gauck-Behörde überprüfen zu lassen. Das ist nach dem Urteil unvereinbar mit der verfassungsrechtlich geschützten Rechtsstellung der Parlamentarier. Gegen den Beschluß des Landtags hatten drei PDS-Abgeordnete geklagt.

Grundsätzlich seien die Parlamente berechtigt, zur Wahrung ihrer Vertrauenswürdigkeit alle Abgeordneten mehrfach und gegen ihren Willen auf Zusammenarbeit mit der Stasi zu überprüfen, stellte das Gericht fest. Allerdings müsse das Prüfverfahren so geregelt sein, daß ein Mißbrauch der Informationen unterbunden und Beteiligungsrechte der Betroffenen gewährleistet seien.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen