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Kabinett unterstützt Eurocop-Immunität

■ Bundesregierung beschließt Straffreiheit für Polizeibeamte in der neuen europäischen Zentralbehörde. Dem Gesetzentwurf muß der Bundestag zustimmen. Schutz der Beamten halten Kritiker für "Einladung z

Freiburg (taz) – Der deutsche Streit um die neue Europol-Behörde in Den Haag tritt in seine heiße Phase. Vor zehn Tagen schon hatte der Bundestag die eigentliche Europol-Konvention mit den Stimmen der Koalition angenommen. Gestern nun verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur besonders umstrittenen Immunität der Europol- Beamten. Danach können die Eurocops nur dann vor Gericht gestellt werden, wenn der Europol- Chef ihre Immunität aufhebt. Der Bundestag wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Annahme des Gesetzentwurfs entscheiden.

Europol ist in seiner ersten Stufe vor allem eine große Datenzentrale. Gesammelt werden Daten über Straftaten, Täter und Verdächtige. Diese Daten werden von den Polizeien der 15 EU-Staaten geliefert und stehen dann grenzüberschreitend zum Online-Abruf bereit. Daneben wird Europol eigene Analysedateien zu transnationalen Ermittlungsverfahren einrichten. Hier können auch besonders sensible Daten von Opfern, Zeugen und Kontaktpersonen gespeichert werden.

Mögliches Fehlverhalten von Europol-Beamten dürfte sich also vor allem auf Datenschutzverstöße beziehen. Etwa wenn Daten weitergegeben werden, obwohl sie in Den Haag hätten verbleiben sollen. Verhaftungen und Durchsuchungen kann Europol nicht selbst vornehmen, hierfür bleiben weiterhin die Polizeien der Mitgliedsstaaten zuständig. Darauf haben vor allem Frankreich und Großbritannien bestanden. Ihnen ist es auch wichtig, daß Europol wie eine „normale“ internationale Behörde behandelt wird und ihre Beamten deshalb Immunität erhalten.

Europol ist aber keine „normale“ internationale Organisation, sondern das Herz einer europäischen Polizeibehörde. Für die Anhänger einer demokratisch kontrollierten Polizei liest sich das im Juni ausgehandelte EU-Immunitätsprotokoll deshalb wie ein Rückfall in absolutistische Traditionen. So heißt es in diesem Zusatzvertrag, das Personal von Europol soll „Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen mündlichen und schriflichten Äußerungen sowie Handlungen“ erhalten. Damit sind Gerichtsverfahren aller Art blockiert. Ausgenommen sind nur Verkehrsunfälle und Fälle von Geheimnisverrat, aber dort wird ja auch in erster Linie Europol vor seinen geschwätzigen Beamten geschützt.

Am bedenklichsten finden Bürgerrechtler, daß auch alle „amtlichen Papiere“ und „Materialien“ von Europol „unverletzlich“ sein sollen, also selbst in Gerichtverfahren nicht herausgefordert werden können. Schließlich soll Europol als Organisation „hinsichtlich unzulässiger oder unrichtiger Datenverarbeitung“ von jeder Haftung freigestellt werden. Ob die Immunität im Einzelfall aufgehoben wird, entscheidet der Chef von Europol. Die „Interessen von Europol“ dürfen dabei allerdings nicht geschädigt werden. Kurzum, die zu kontrollierende Behörde kontrolliert sich selbst. Einziger Trost für die Immunitätskritiker: Wenn Europol neue Befugnisse erhält, muß das Protokoll überprüft werden. Obwohl dieses Protokoll bis hin zur FDP als bedenklich eingestuft wird, kann es nach derzeitigem Diskussionsstand im Bundestag mit einer Mehrheit rechnen. Grund: Europol darf laut Vertrag erst mit seiner Arbeit beginnen, wenn alle in der Konvention vorgesehenen Protokolle und Rechtsakte vorliegen. Die Europol-Befürworter in der FDP werden damit moralisch genötigt, auch dem Immunitätsprotokoll zuzustimmen. Die Stimmung könnte aber umschlagen, wenn der Bundestag im Herbst eine Sachverständigenanhörung zu diesem Protokoll durchführt. Christian Rath

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