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Neuer Zeuge im JVA-Todesfall Udo J.

■ Ex-Häftling äußert Zweifel am Selbstmord des Knackies

Im Fall des verstorbenen Häftlings Udo J. hat sich jetzt ein neuer Zeuge bei der Staatsanwaltschaft gemeldet. Wie berichtet, war der Gefangene am 28. Februar in der Beruhigungszelle der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen tot aufgefunden worden. Er hatte sich – ersten Ermittlungen zufolge – mit den Streifen seines Schlafanzuges an der offenen Essensklappe erhängt. Die Familie des Häftlings glaubt nicht an einen Selbstmord. Auch der Zeuge, eine ehemaliger Knacki, behauptet, er habe gesehen, wie zwei Vollzugsbeamte den Häftling „leblos aussehend“in die Beruhigungszelle gebracht hätten. In der Tat gibt es im Fall Udo J. eine Reihe von Ungereimtheiten. Die Essensklappe stand entgegen den Vorschriften offen. Stunden vor seinem Tod hatte J. versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Anstatt – wie es das Justizvollzugsgesetz vorschreibt – bei Selbstmordgefahr einen Arzt oder Psychologen hinzuzuziehen, sperrten sie den Gefangenen in die fensterlose Zelle im Keller des Knastes. Die angeordneten, stündlichen Kontrollgänge unterblieben. Bis heute habe er trotz mehrfacher Anmahnung die Fotos der Leiche nicht gesehen, klagt der Anwalt der Familie, Siegfried Kröger aus Vechta. Die Staatsanwaltschaft wollte gestern keine Bewertung zu der Aussage des Häftlings abgeben. kes

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