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Experten für Abschaffung der Bannmeile

■ Senatsinnenverwaltung äußerte bei einer Anhörung Bedenken gegen Antrag der Grünen

Ist eine Bannmeile um das Abgeordnetenhaus verzichtbar? Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses, die die Grünen beantragt hatten, sprach vieles dafür, daß der Schutz des Parlamentes und der Abgeordneten auch ohne Bannmeile zu sichern ist. Die Bedenken, die es in Schleswig-Holstein 1990 bei der Abschaffung der Bannmeile gegeben hätte, seien nicht eingetroffen. „Der Wegfall der Bannmeile hat sich aus unserer Sicht bewährt“, sagte der Kieler Wolfgang Pistol.

Der Versammlungsrechtsexperte Dr. Breitenbach verwies darauf, daß die Bannmeile 1920 und 1948 stets in Notstandssituationen eingeführt worden sei. In einer stabilen Demokratie reiche das Versammlungsrecht aus. Mit Ausnahme von Thüringen hätten die neuen Bundesländer auf die Einführung einer Bannmeile verzichtet. Er plädierte dafür, daß die „Berliner Republik“ wie die USA, Großbritannien und viele romanische Länder auf eine Bannmeile verzichte. Auf den Einwand von CDU-Abgeordneten, Parlamentarier könnten am Betreten des Parlamentes gehindert werden, erwiderte Breitenbach, auch mit Bannmeile müsse zur Not die Polizei den Zutritt durchsetzen. Ein Vertreter der Innenverwaltung äußerte jedoch starke Bedenken gegen den Antrag der Grünen, die Bannmeile abzuschaffen. win

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