: Drei Tage Haft wegen fehlendem „Pickerl“
■ Posse am Bodensee: Allgäuerin zahlte Geldbuße nicht und mußte daher ins Gefängnis
Wangen (taz) – Ute Vogel aus Wangen im württembergischen Teil des Allgäus ist eine konsequente Frau. Als ihr die österreichische Polizei wegen einer 300 Meter langen Autobahnfahrt eine Geldbuße von 3.000 Schilling aufbrummte, weigerte sie sich, die Strafe zu bezahlen. Statt dessen trat sie nach Zurückweisung ihres Widerspruchs eine dreitägige Haftstrafe im kleinen Gefängnis von Bludenz an – „mit einer richtigen Wut im Bauch“, wie sie sagt.
Ute Vogel beharrt darauf, von der Vignettenpflicht nichts gewußt zu haben, da sie keine Tageszeitung lese. Zum Wandern auf den „Pfänder“ wollte die 35jährige Krankenschwester, die nur ein kurzes Stück bis zur Ausfahrt Hörbranz auf der österreichischen Fernstraße gefahren ist. Die Gendarmerie ist in Sachen „Pickerl“ freilich ausgesprochen konsequent. Wer auch nur einen Meter auf einer österreichischen Autobahn ohne gültige Vignette zurücklegt, „ist dran“. Hundertsechzig Mark sollte die Allgäuerin zahlen, soviel Bares aber hatte sie nicht dabei. Die Folge war eine Anzeige und das genannte Bußgeld. Als sie dann persönlich vorgesprochen habe, seien die Beamten hartnäckig und auch sehr unfreundlich geblieben. Irgendwann habe sie dann gesagt: „Gut, dann händigen Sie mir eben den Haftbefehl aus.“ Der Beamte habe daraufhin kurzerhand im Gefängnis von Bludenz angerufen und nachgefragt, ob eine Zelle frei sei. Sie sei dann heimgefahren, habe wutentbrannt ihre Sachen gepackt und ihre Haftstrafe angetreten. Noch heute, sagt sie, sei sie wütend über die ganze Sache, denn da sei es nur um eine staatliche Gewaltdemonstration gegangen, nicht mehr um Schutz und Ordnung.
Gerade im Bodenseeraum regt sich seit Beginn der „Pickerlpflicht“ massiver Widerstand gegen diese Regelung, da selbst für die kurze Verbindung vom bayerischen Lindau ins nahe Bregenz „geblecht“ werden muß. Doch so sehr auch Bregenzer Geschäftsleute und Fremdenverkehrsverantwortliche gegen die sture Haltung ihrer Regierung wettern, die österreichische Staatsmacht bleibt eisern. Der zuständige österreichische Sicherheitsdirektor meint, die Frau habe die Strafverbüßung bewußt provoziert. Die Sache sei zwar nicht angenehm, aber die betreffenden Stellen hätten korrekt gehandelt. Klaus Wittmann
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