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Fixerräume illegal

■ Blamage: Justizbehörden-Gutachten überzeugt Staatsanwaltschaft nicht

In Siegerpose hatte Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem (parteilos) sich zwei Wochen vor den Bürgerschaftswahlen präsentiert. „Die Gesundheitsräume sind zulässig“, frohlockte er. Dank eines behördlichen Rechtsgutachtens sollte die Staatsanwaltschaft endlich von ihrer Auffassung, das Betreiben von Fixerräumen sei strafbar, abgebracht werden. Der Versuch scheiterte kläglich: Gestern mußte die Justizbehörde auf Anfrage zugeben, daß die Staatsanwaltschaft des Landgerichts die Gesundheitsräume nach wie vor für illegal hält. Damit schwebt weiterhin das Damoklesschwert einer Strafanzeige über den Fixerstuben-Beschäftigten.

In einer schriftlichen Stellungnahme begründet die Staatsanwaltschaft, warum sie glaubt, die Gesetzeslage gebe eine Auslegung zugunsten der Konsumräume nicht her. Der Bundestag habe erst 1992 ausdrücklich einen Antrag Hamburgs zur Legalisierung der Fixerstuben abgelehnt. Von daher sei der Wille des Gesetzgebers unzweideutig.

Dem Argument Hoffmann-Riems, „unbefugten Gebrauch“habe man vergessen zu definieren, folgen die Staatsanwälte nicht. Unbefugt sei alles, was nicht von dem Verbot ausgenommen sei. „Eine ganz mißliche Lage“, so Bernd Frenzel, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Denn es gehe hierbei um einen rein juristischen, nicht um einen politischen Streit. „In der Sache ist man sich einig“, so Frenzel. Eine Gesetzesänderung müsse her.

Damit schwelt der Konflikt zwischen Justizbehörde und Generalstaatsanwalt Arno Weinert auf der einen und der Staatsanwaltschaft des Landgerichts auf der anderen Seite weiter. Hoffmann-Riem hatte betont, daß er in dieser Frage gegenüber den Staatsanwälten nicht weisungsbefugt sei. Generalstaatsanwalt Weinert kündigte an, nun die „erforderliche Überzeugungsarbeit“leisten zu wollen, um seine Leute auf Linie zu bringen.

Justiz steht heute auch auf der Tagesordnung der rot-grünen Koalitionsverhandlungen. Um sich zukünftig nicht mit widerspenstigen Staatsanwälten herumschlagen zu müssen, fordert die GAL, der Generalstaatsanwalt solle „die Stellung eines politischen Beamten“erhalten. Doch diese „Politisierung“der Staatsanwaltschaft ist auch in der GAL nicht unumstritten. Silke Mertins

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