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Ohne Öffentlichkeit

■ Kim-Prozeß: Zweiter Verhandlungstag

Oldenburg. Vor dem Landgericht Oldenburg ist am Dienstag vormittag der Schwurgerichtsprozeß gegen den geständigen Mörder der zehnjährigen Kim, Rolf D., fortgesetzt worden. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen, bei der unter anderem das Sexualleben des 34 Jahre alten Angeklagten erörtert werden soll.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich wie zum Prozeßauftakt am vergangenen Donnerstag Mitglieder einer „Initiative Kim“zu einer Mahnwache gegen Gewalt und sexuellen Mißbrauch von Kindern versammelt.

Vor Eintritt in die nicht-öffentliche Verhandlung kündigte das Gericht zusätzliche Beweiserhebungen zu den Zuständen in einem inzwischen geschlossenen Mainzer Kinderheim an. Es will unter anderem noch lebende Mitarbeiter der Institution befragen lassen.

Der Angeklagte D. hatte am ersten Verhandlungstag über einen vorübergehenden Aufenthalt in dem Heim in seiner Kinderzeit berichtet. Dabei hatte er die Umstände als schlimm und seine Erlebnisse dort als „traumatisch“bezeichnet. So hätten Kinder vom Fußboden Erbrochenes essen müssen. dpa

zeßvertreters der Eltern von Kim entgegen, sich bereits zu Beginn des Verfahrens zu einer möglichen Sicherungsverwahrung für Diesterweg zu äußern. Der Anwalt der Nebenklage beantragte außerdem, einen bereits geladenen psychiatrischen Sachverständigen zur denkbaren Gemeingefährlichkeit Diesterwegs zu hören. Nach Ansicht des Anwalts ist Diesterweg möglicherweise ein „Hangtäter“und eine Gefahr für die Allgemeinheit. In einem Fernsehinterview habe er von einem „zwanghaften Verhalten“im sexuellen Bereich berichtet. Er habe sich in der Sendung außerdem selbst als „Zeitbombe“bezeichnet. dpa/lni mp ll

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