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Straßburger Richter billigen Urteil gegen Mehdi Zana

■ Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verurteilung des kurdischen Exbürgermeisters in der Türkei. Nur einige Verfahrensfehler habe es gegeben

Straßburg (AFP/taz) – Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat die Verurteilung des ehemaligen kurdischen Bürgermeisters der türkischen Stadt Diyarbakir, Mehdi Zana, wegen Eintretens für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) grundsätzlich gebilligt. Mit zwölf gegen acht Stimmen entschieden die Richter gestern, die Unterstützung der militanten PKK durch den populären Kurden in einem Zeitungsinterview 1987 sei dazu geeignet gewesen, die damals ohnehin „explosive Situation“ in der Region noch zusätzlich zu verschärfen. Daher seien Anklage und Verurteilung Zanas zu Recht erfolgt.

Die türkische Justiz hatte Zana den Prozeß gemacht, nachdem er der linksliberalen Zeitung Cumhuriyet im August 1987 ein Interview gegeben hatte. Darin hatte er sich von Gewalt distanziert, aber gesagt, er unterstütze die „nationale Freiheitsbewegung PKK“. Mehdi Zana ist der Ehemann der ehemaligen kurdischen Parlamentsabgeordneten Leyla Zana, die wegen „separatistischer Propaganda“ eine 15jährige Haftstrafe absitzt.

Während der Gerichtshof das Urteil insgesamt bestätigte, rügte er die prozessualen Aspekte des Strafverfahrens, das mehrere Gerichte beschäftigt hatte. Der Angeklagte hatte in einer Instanz nicht kurdisch sprechen dürfen. Nach jahrelangem juristischem Tauziehen wurde er schließlich im März 1991 vom türkischen Staatssicherheitsgerichtshof zu einem Jahr Haft verurteilt. Bei diesem Verfahren wurde Zana selbst nicht gehört. Dies werteten die Richter als Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Gerichtshof wies die Regierung in Ankara an, dem 57 Jahre alten Zana 40.000 Francs (rund 12.000 Mark) an Schadenersatz zu zahlen und die Gerichtskosten zu erstatten. Die Türkei ist Mitglied des Europarats und gehört zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Urteile des Straßburger Gerichtshofs sind somit für die Regierung in Ankara bindend.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Menschenrechtsgerichtshof die Türkei zur Zahlung von umgerechnet 85.000 Mark Schadenersatz an einen Kurden verurteilt, der als mutmaßliches PKK-Mitglied verhaftet und auf einer Polizeiwache mit Elektroschocks in die Genitalien gefoltert worden war. Er hatte nichts mehr von dem Geld – zwei Jahre vor dem Urteil war er von Unbekannten ermordet worden, nachdem er aufgefordert worden war, seine Beschwerde in Straßburg zurückzuziehen. Kommentar Seite 12

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