■ Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs: Türkei muß an Leyla Zana Entschädigung zahlen
Straßburg (AFP) – Die wegen ihres Eintretens für die Rechte der Kurden zu 15 Jahren Haft verurteilte ehemalige Abgeordnete des türkischen Parlaments, Leyla Zana, hat vor dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg einen ersten Sieg davon getragen. Der Gerichtshof verurteilte gestern die Umstände der Festnahme Zanas und fünf anderer ehemaliger Abgeordneter und wies die Regierung in Ankara an, den Politikern eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 280.000 Franc (rund 84.000 Mark) zu zahlen. Die Türkei ist Mitglied des Europarats und gehört zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher sind die Urteile des Straßburger Gerichtshofs bindend.
Die Abgeordneten, damals Mitglieder der inzwischen verbotenen prokurdischen Partei DEP, waren am 2. und 4. März 1994 festgenommen worden. Auf Anweisung des türkischen Staatssicherheitsgerichtshofs blieben die Politiker, denen „Separatismus“ vorgeworfen wurde, 12 beziehungsweise 14 Tage in Polizeigewahrsam, ohne einem Haftrichter vorgeführt zu werden. Im Dezember 1994 wurden Zana und drei ihrer Kollegen trotz internationaler Proteste zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
In weiteren in Straßburg anhängigen Verfahren soll geklärt werden, ob die Verurteilung der ehemaligen Abgeordneten deren Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt hat – und ob der türkische Staatssicherheitsgerichtshof überhaupt ein „unabhängiges Gericht“ im Sinne der Menschenrechtskonvention ist.
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