■ Mit Naturschutzgebieten auf du und du: Warten auf die Richter
Berlin (taz) – Ein Großteil der ostdeutschen Naturschutzgebiete gehört der BVVG (Bodenprivatisierungs- und -verwaltungs GmbH). Jetzt verkauft die Treuhand-Tochter dieses Gelände an Private. Der Erlös steht dem Bund zu. „Es wäre verfassungswidrig, die Gebiete kostenlos abzugeben“, sagte BVVG-Chef Franz Ludwig Graf Stauffenberg gestern.
Die Sache ist komplizierter: Totalschutzgebiete, wo sich die Natur selbst überlassen bleibt, können von allen Interessierten, also auch von Naturschutzverbänden, gekauft werden. Die Gebiete mit beschränkter Nutzung werden jedoch bevorzugt an „Berechtigte“ abgegeben — Alteigentümer und örtliche Forstbetriebe. Doch zum einen liegen viele ausgeschriebene Flächen teilweise in der einen und teilweise in der anderen Schutzzone. Zum zweiten müssen die „Berechtigten“ oft nur ein Zehntel des Preises zahlen, der für die Verbände gilt, kritisiert der Naturschutzbund.
„Wir haben den Ländern viele Gebiete angeboten“, so Stauffenberg. Wenn die kaufen wollen, bekämen sie sogar einen Zuschuß aus der Bundeskasse; lediglich einen 25-Prozent-Anteil müßten sie selbst tragen. Doch die Resonanz sei gering gewesen, bilanzierte er gestern.
Ob der Verkauf an Private für die Landeskassen letztendlich viel teurer wird, ist dabei umstritten. Normalerweise haben Eigentümer von Gelände in Naturschutzgebieten, die die Felder und Wälder nicht unbeschränkt nutzen können, das Recht auf Ausgleichszahlungen. Während Stauffenberg gestern versicherte, daß die Nutzungsbeschränkungen zum Zeitpunkt des Verkaufs solche Ansprüche hinfällig machten, sieht Christoph Heinrich vom Naturschutzbund (Nabu) die Rechtslage nicht so eindeutig. Schließlich mache die BVVG eine entsprechende Eintragung im Grundbuch vom Einverständnis des Käufers abhängig. Schon mehrere Anträge auf Ausgleichszahlungen seien gestellt worden. „Wenn die Länder nicht zahlen, werden die Antragsteller klagen.“ aje
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