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Großer Lauschangriff wird nachverhandelt

■ SPD und Koalition verhandeln erneut über den Schutz bestimmter Berufsgruppen

Bonn (AFP) – Die für Freitag geplante Verabschiedung des Großen Lauschangriffs im Bundestag ist geplatzt. Nach einem Gespräch zu Nachbesserungen am bisherigen Kompromiß vertagten sich die Verhandlungsführer von Koalition und SPD auf Anfang Januar. Beiden Seiten sei klar gewesen, daß so schnell wohl keine neue Lösung gefunden werde. Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Otto Schily äußerten sich dennoch optimistisch, daß der Bundestag in seiner ersten Sitzungswoche 1998 abschließend über das Gesetzespaket werde beraten können.

Der SPD-Parteitag hatte vor rund einer Woche Nachbesserungen beim Kompromiß von Koalition und SPD zum Großen Lauschangriff verlangt. Teile der Partei hatten unter anderem eine Klarstellung verlangt, daß Beichte und Vertrauensgespräche, etwa zwischen Arzt und Patient, nicht abgehört werden dürfen.

Aus Teilnehmerkreisen verlautete, es habe Einigkeit bestanden, daß Gespräche mit Geistlichen nicht abgehört werden sollen. Was Aufzeichnungen über Gespräche im Rahmen besonders geschützter Vertrauensverhältnisse betreffe – beispielsweise mit Anwälten, Ärzten und gegebenenfalls auch Journalisten –, sei eine Regelung denkbar, wonach über eine Beweisverwertung im Prozeß diejenigen Richter in einem separaten Verfahren entscheiden sollten, die das Abhören angeordnet haben. Damit werde die SPD-Forderung erfüllt, Richter enger in die Polizeimaßnahme einzubeziehen.

Der Deutsche Richterbund forderte ebenfalls, durch Abhören gewonnene Erkenntnisse aus Gesprächen mit Ärzten, Anwälten, Priestern und Journalisten in Prozessen nicht zu verwerten. Das Mithören könne man nicht regeln, wohl aber die Verwertung, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Richterbunds, Victor Weber, im Deutschlandfunk.

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