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Verbot der PKK erneut gerichtlich bestätigt

Berlin/Hannover (AFP/rtr) – Das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und ihrer Teilorganisationen bleibt in Deutschland bestehen. Das Berliner Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag eine Klage des Kurdistan-Komitees gegen das Verbot zurück, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Klage war bereits zuvor vom Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung abgewiesen worden, das verbotene Komitee habe die PKK tatkräftig unterstützt. Gestern hatte das Oberlandesgericht Celle einen Funktionär der PKK zu einer Haftstraße von drei Jahren und neuen Monaten verurteilt. Es befand ihn für schuldig, 1993 mehrere Brandanschläge auf türkische Einrichtungen in Deutschland angeordnet zu haben. Den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hatte die Bundesstaatsanwaltschaft nach Angaben des Gerichts fallengelassen, um das Verfahren zu beschleunigen.

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