: Verbot der PKK erneut gerichtlich bestätigt
Berlin/Hannover (AFP/rtr) – Das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und ihrer Teilorganisationen bleibt in Deutschland bestehen. Das Berliner Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag eine Klage des Kurdistan-Komitees gegen das Verbot zurück, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Klage war bereits zuvor vom Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung abgewiesen worden, das verbotene Komitee habe die PKK tatkräftig unterstützt. Gestern hatte das Oberlandesgericht Celle einen Funktionär der PKK zu einer Haftstraße von drei Jahren und neuen Monaten verurteilt. Es befand ihn für schuldig, 1993 mehrere Brandanschläge auf türkische Einrichtungen in Deutschland angeordnet zu haben. Den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hatte die Bundesstaatsanwaltschaft nach Angaben des Gerichts fallengelassen, um das Verfahren zu beschleunigen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen