Kampf den Keimen

Macht sich der schimmlige Gast an Decken und Wänden breit, beginnt die Recherche: Wie ist die Situation in den Nachbarwohnungen? Gab es Schäden am Bau – womöglich bei der Dachisolierung? All diese Fragen müssen jetzt geklärt werden. Grundsätzlich gilt: Für Gebäudeschäden haftet der Vermieter, es sei denn, der Mieter hat sie verschuldet. Im Zweifel zahlt der Vermieter also auch für die Schimmel-Sanierung. Und die kann teuer sein: Hat sich der Pilz schon so richtig in die Wand reingefressen, muß diese möglicherweise aufgebohrt und komplett neu isoliert werden.

Das Problem: Gegen Schimmel gibt's keine Versicherung, vor den Sanierungskosten schrecken viele Vermieter folglich zurück – weshalb oft monatelang nichts passiert oder „es manchmal zu Rechtsstreitereien kommt“, bedauern die Mietervereine. „Hunderte von Prozessen“würden jährlich in Hamburg allein wegen Schimmel geführt. Bausachverständige müssen dann herangezogen werden, und Überpinseln reicht oft nicht.

Wichtig: Der Schaden muß möglichst umgehend gemeldet werden. Nach Rücksprache mit den Mietervereinen sollte eventuell die Miete gemindert werden. Auch hier empfiehlt sich schnelles Handeln: Denn nach sechs Monaten ist das Mietminderungsrecht verwirkt.

Übrigens: Das „W-ÖkoCheck-Umweltbüro“in Hamburg bietet auch eine Überprüfung auf Umweltgifte vor Anmietung oder Kauf einer Wohnung an. Beim Orten des aufdringlichen Pilzes steht dem Chemiker Dr. Matthias Waldösl nicht nur ein mobiler Meßwagen zur Verfügung, sondern auch Schimmelspürhund Oskar zur Seite.

Anti-Schimmel-Hotline:

– Mieterverein zu Hamburg, % 32 25 41

– Mieter helfen Mietern, % 43 13 94-0

Verbraucher-Zentrale Hamburg, % 248 32-0

– die Wohnungspflegeabteilungen in den Bezirksämtern

– W-ÖkoCheck - Das Umweltbüro, % 32 58 18-0