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Haftstrafe für Heimleiter

■ Drei Jahre und neun Monate für Betrug mit Unterbringung von Kriegsflüchtlingen

Wegen Betrugs bei der Unterbringung bosnischer Kriegsflüchtlinge ist ein 50jähriger Heimbetreiber vom Landgericht gestern zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte für zwei bosnische Familien von Januar 1992 bis März 1996 Übernachtungskosten von rund 220.000 Mark von einem Berliner Sozialamt in Anspruch genommen, obwohl er wußte, daß die Familien nicht in seinen Wohnungen lebten. Seine ebenfalls angeklagte Ehefrau, die in der Firma arbeitete, wurde freigesprochen.

Nach Aussage eines der bosnischen Familienväter sei dem Angeklagten bekannt gewesen, daß sich die Familie nicht in Berlin, sondern in Österreich aufgehalten habe. Der Bosnier war regelmäßig nach Berlin gekommen, um Sozialhilfe zu beziehen. Das Landgericht hat ihn und seine Ehefrau bereits wegen Sozialhilfebetrugs verurteilt. Im Falle der zweiten Familie könne dem Angeklagten immerhin nachgewiesen werden, daß ihm die Abwesenheit der vierköpfigen bosnischen Familie zumindest recht gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Auch diese Familie, die derzeit flüchtig ist, soll sich nicht in Berlin, sondern in Österreich aufgehalten haben. dpa

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