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Polizei durchleuchtet linke Szene

■ Ungereimtheiten nach Durchsuchung von elf Wohnungen wegen Antifa- Aufklebern. Rechtsanwalt: Unverhältnismäßiger Durchsuchungsbeschluß erinnert an Rasterfahndung

Nach den Durchsuchungen gegen die linksradikale Szene-Wochenzeitung interim im Sommer und nach hundertfacher Befragung von AnwohnerInnen des Teutoburger Platzes im Anschluß an den Anschlag auf den Kaiser's- Supermarkt im Herbst haben Polizei und Staatsanwaltschaft vergangene Woche wieder mehrere Wohnungen von Personen aus der linken Szene in verschiedenen Bezirken durchsucht. Doch die Durchsuchungsaktion hinterläßt auch nach einer Woche noch viele Fragezeichen.

Nach Angaben von Michaela Blume, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, wurden elf Wohnungen durchsucht. Ausgangspunkt waren nach Angaben Blumes jedoch Ermittlungsverfahren gegen lediglich fünf Personen. Diese waren, so Blume, „im Zusammenhang mit dem Überkleben von Straßenschildern“ eingeleitet worden. Der Vorwurf gegen die Durchsuchten: Sachbeschädigung und der Aufruf zu Straftaten. Letzteres bezog sich jedoch auf Aufkleber, die „zu Angriffen auf einen NPD-Parteitag in Passau“ aufriefen. Wie aber die Ermittlungen wegen der Straßenschildfälschungen mit den antifaschistischen Aufklebern zusammenhängen, konnte Blume nicht erläutern: „Den Zusammenhang kenne ich nicht.“ Auch die Differenz zwischen 5 Ermittlungsverfahren und 11 Wohnungsdurchsuchungen konnte die Staatsanwaltschaft nicht erklären. Blumes Kommentar: „Weiß ich nicht.“

Offensichtlich ging es den Ermittlungsbehörden nicht in erster Linie um die Aufkleber. Denn nach richterlichem Beschluß sollten die Durchsuchungen dem „Auffinden von Beweismitteln, insbesondere von persönlichen Unterlagen und Gegenständen, insbesondere Korrespondenz und Lichtbildern, die Aufschluß über den weiteren Bekanntenkreis der verfahrensgegenständlichen Beschuldigten und somit über weitere Tatbeteiligte geben“ dienen. „Das erinnert an Rasterfahndung“, kommentiert ein Rechtsanwalt eines Beschuldigten. Nach seiner Ansicht wird mit dieser ungewöhnlich weitgehenden Formulierung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Schließlich gehe es bei dieser Durchsuchungsmaßnahme offiziell nur um Aufkleber. Die Beschuldigten selbst sprechen von einem „Einschüchterungsversuch mit fadenscheinigen Vorwänden“. Sie wollen gegen die Durchsuchungsaktion Widerspruch einlegen. taz

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