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Ist brutto netto?

■ Ob Private mehr oder weniger in Filmen werben dürfen, muß nun EU-Gericht klären

Eigentlich scheint alles klar, in dem Streit um brutto und netto, den vorgestern das Stuttgarter Oberlandesgericht an den EU-Gerichtshof weiterverwies. „Netto“ steht deutlich im Rundfunkstaatsvertrag, dort, wo es um die Begrenzung der Werbung bei den Privaten geht, und das heißt auch netto, meint die ARD-Konkurrenz. Damit ist gemeint, daß die Privaten beim Abzählen ihrer Werbezeiten nicht einfach Moderationen und Werbung als Teil des Films rechnen dürfen – und somit länger Werbung senden. Genau dies tun sie bislang. Die ARD klagte daher im letzten Jahr gegen Pro 7, wedelte mit dem Netto-Paragraphen und bekam recht.

Doch den Privaten war damit gar nichts klar. Schließlich geht es um 300 bis 500 der Werbemillionen, von denen sie leben (sagen die Privaten) und schließlich wollen sie am liebsten, daß es gar keine Werbebeschränkungen gibt. Einen Fernsehfilm oder Spielfilm dürfen sie nämlich nur alle 45 Minuten durch Werbung unterbrechen. Pro-7-Chef Georg Kofler sah nach dem ersten Urteil gar so rot, daß er wetterte, „ein dahergelaufener Richter“ könne doch nicht einfach die Rechtsordnung verändern. Sie halten gegen den Staatsvertragsparagraphen ein anderes Gesetz, die EU-Fernsehrichtlinie, und die verspreche ihnen brutto.

Doch ob das so ist, war wiederum den Stuttgarter Richtern nicht ganz klar. Und daher verwiesen sie das Verfahren zur Vorabentscheidung nun an den Luxemburger EU-Gerichtshof. Der soll klären, ob das deutsche Netto-Gebot mit der TV-Richtlinie vereinbar ist. Und das kann noch anderthalb Jahre dauern. Solang werben die Privaten „brutto“. Und dann sind die Beschränkungen wahrscheinlich längst abgeschafft. lm

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