: Polizeiwaffen vom Typ illegal
■ Ermittlungen gegen Beamten, der sich mit „Tonfa“bewaffnete
Hamburgs Polizisten greifen zur Selbstbewaffnung. Gerade Zivilfahnder nutzen gern ihre Anonymität, um sich mit Waffen des Typs illegal auszustatten. Jetzt wurde ein Zivilbeamter ertappt, der bei einem s in Billstedt mit einem „Tonfa“bewaffnet war. Die Polizeiführung hat Ermittlungen gegen den Beamten eingeleitet. Polizeisprecher Hartmut Kapp: „Der Beamte hat den privat angeschafften Tonfa zwar nicht eingesetzt, aber mitgeführt, und das durfte er nicht.“
Am Abend des 3. Dezember hatten Zivilbeamte in Billstedt versucht, eine Gruppe von Demonstranten auseinanderzutreiben, die eine Versammlung der rechten DVU verhindern wollten. Einer der Fahnder trug einen asiatischen Nahkampfstab „Tonfa“bei sich. „In der Hand untrainierter Beamter kann ein Tonfa zur tödlichen Waffe werden“, kommentiert ein Polizeiinsider. Der Einsatz der Waffe bei der Hamburger Polizei ist daher nur dem geschulten Mobilen Einsatzkommando (MEK) gestattet.
Doch trotz des Verbots wollen einige Polizisten, wie's scheint, nur ungern auf den Schlagstock verzichten. „Oft sind das Angstbeißer“, meint der Polizeiinsider, „darunter aber auch Typen, die sich mit dem Ding als ganz tolle Hechte fühlen.“
Der „gefährliche Knochenbrecher“– wie Kampfsportler den Schlagstock nennen – wird am Griff wie eine Schiene unter dem Ellenbogen getragen. Er ist an beiden Enden mit Stahlkappen verstärkt. Der Benutzer kann blitzartig nach hinten und vorne zustoßen. Gewiefte Kämpfer benutzen den Stab auch als „Distanz-knock-out-Waffe“, indem sie ihn am Griff halten und in Kreiselbewegung versetzen. Bei Volltreffern sind Knochenbrüche oder schwere Verletzungen programmiert.
Bezogen werden die in Deutschland verbotenen Tonfas, oft über private Kontakte, in den USA, wo das Nahkampfgerät zur Standardausrüstung der Cops gehört. In den Niederlanden ist teils auch die noch gefährlichere Doubletten-Version erhältlich, die bei einem Bruch splittern kann.
Im Fall des Beamten in Billstedt wurde nun gehandelt. „Ihm ist das weitere Mitführen des Tonfas untersagt worden“, erklärt Polizeisprecher Kapp. Ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden soll, werde geprüft. Kai von Appen
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