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Schweiz überwacht auch deutsche Mobilfunker

■ Die Swisscom speichert für Telefonrechnungen unerhebliche Daten ein halbes Jahr lang

Genf (taz) – KundInnen deutscher Mobilfunkunternehmen, die ihr Handy in der Schweiz benutzen, unterliegen dort derselben Überwachung durch die nationale Telefongesellschaft „Swisscom“, wie die rund eine Million eidgenössischer „Natel“-Besitzer. Das bestätigte gestern ein Swisscom- Sprecher.

Die Swisscom erfaßt nicht nur die Daten, die für die Berechnung der Gebühren unerläßlich sind – Uhrzeit, Wochentag, Gesprächsdauer –, sondern auch den Standort des Telefonierenden sowie Nummer und Standort der angewählten Person. Dies geschieht unabhängig davon, ob diese ebenfalls auf einem Handy oder auf einem Festtelefon angewählt wird. Für die Rechnung sind die genauen Standorte der jeweils miteinander telefonierenden Personen unerheblich. Die von der Swisscom erfaßten Gesprächsdaten werden sechs Monate lang in einem Zentralcomputer gespeichert, um – so die offizielle Begründung – auf Kundenreklamationen von Rechnungen reagieren zu können. In Deutschland werden diverse Telefondaten (s.o.) maximal 80 Tage gespeichert.

Die Swisscom bestätigte gestern allerdings auch Angaben verschiedener Untersuchungsrichter, wonach sensible Daten in der Vergangenheit schon mehrfach auf richterliche Anordnung dem Staatsschutz und der Polizei für Fahndungs-und Ermittlungszwecke überlassen wurden.

Die Gesprächsdaten erlauben die nachträgliche Erstellung zumindest eines ungefähren Bewegungsprofils. Nach Darstellung der Zürcher Sonntagszeitung ist dieses Bewegungsprofil sogar auf die Minute und wenige hundert Meter genau. Denn nach Recherchen der Zeitung wird bereits ein Mobiltelefon, das lediglich eingeschaltet ist, von dem aber nicht telefoniert wird, bei Bewegung seines Besitzers in der Schweiz von den über 3.000 Basisfunkstationen der Swisscom laufend registriert. Die erfaßten Daten werden sodann an den Zentralcomputer der Telefongesellschaft in Bern weitergeleitet.

Die Swisscom hat dies inzwischen dementiert. Die durch eine Basisfunkstation erfaßten Daten eines Benutzers würden „sofort gelöscht und überschrieben, wenn er in den Bereich einer anderen Station kommt“. Die Sonntagszeitung blieb jedoch gestern zunächst bei ihrer Darstellung. Andreas Zumach

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