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Die neue Armut der FDP

■ Westerwelle sorgt sich erstmals um „Chancengleichheit“ – die seiner Partei

Hamburg/Stuttgart (dpa/taz) – Die aktuelle Geldnot der FDP bringt die Liberalen im Wahljahr 1998 in noch größere Bedrängnis als bisher von ihr befürchtet. Wenn die Partei nicht bis zum 15. Februar die eigentlich fällige Abschlagszahlung aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalte, müsse sie sich „in der heißen Phase aus dem Landtagswahlkampf in Niedersachsen ausklinken“, heißt es der Stuttgarter Zeitung zufolge in einem Beschwerdebrief der FDP gegen eine Gerichtsentscheidung vom Dezember.

Damals hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, daß die FDP wegen eines Formfehlers 10,5 Millionen Mark aus der Parteienfinanzierung für 1996 zurückzahlen muß. Das könne durch Aussetzung der Zuschüsse bis August 1998 geschehen. Die Bundestagsverwaltung will dem Folge leisten. Die Freien Demokraten haben den Beschluß beim Oberverwaltungsgericht Münster angefochten.

Blieben die Staatsgelder gesperrt, so die Zeitung weiter, könne die Bundespartei selbst bei Einsatz ihres Vermögens und der Entlassung von Mitarbeitern die Mittel für den laufenden Haushalt bis Dezember kaum aufbringen. Mittel für eine Wahlkampfkampagne stünden dann überhaupt nicht zur Verfügung, argumentierten die Anwälte der FDP.

Die FDP in Niedersachsen widersprach dieser Darstellung. „Für unseren Wahlkampf haben wir eine Million Mark aus eigenen Mitteln vorgesehen, und die sind auch finanziert“, sagte der Spitzenkandidat der Partei, Michael Goldmann. „Wir haben bei unseren Planungen nicht mit Zuschüssen aus Bonn gerechnet. Das wäre zwar ein willkommenes Zubrot, aber wir können unseren Wahlkampf allein finanzieren.“ In den Landtagswahlkampf 1994 war die FDP mit Zuschüssen von einer halben Million Mark von der Bundespartei gestartet. Damals waren die Liberalen an der Fünfprozenthürde gescheitert.

Generalsekretär Guido Westerwelle klagte am Wochenende erneut über eine Verletzung der Chancengleichheit der FDP bei den bevorstehenden Wahlen, wenn der sofortige Vollzug eines nicht rechtskräftigen Urteils bestehen bleibe. Die FDP hat ihren Wahlkampfetat für die Bundestagswahl bereits von 8,5 auf sechs Millionen Mark verringert.

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