: Frau muß künstliche Befruchtung zahlen
Karlsruhe (AP) – Die künstliche Befruchtung einer gesunden Frau muß nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von einer privaten Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dies gelte auch dann, wenn der Ehemann der Frau unfruchtbar sei und das Paar deshalb keine Kinder bekommen könne, hieß es in dem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Landesgericht und Oberlandesgericht hatten der Frau zunächst recht gegeben, weil ihr Mann steril sei und das Paar deshalb auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen könne. Der BGH urteilte dagegen, nach den Versicherungsbedingungen müßten Heilbehandlungen nur wegen Krankheit und Unfallfolgen übernommen werden. Dies sei bei der Frau nicht der Fall. (Az: BGH IV ZR 58/97)
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