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Studis benachteiligt

■ Urteil: Kein Wohngeld für Bafög-Studenten, denn sie sind schließlich freiwillig arm

Karlsruhe (taz) – Bafög-EmpfängerInnen können weiterhin kein Wohngeld erhalten. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Es lehnte damit eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Hannover ab, das in diesem Ausschluß eine verfassungswidrige Benachteiligung von StudentInnen gegenüber anderen Bedürftigen gesehen hatte.

Das Verfahren war Anfang der neunziger Jahre von einem angehenden Lehrer ins Rollen gebracht worden. Er bezog damals Bafög als Volldarlehen, fand es aber ungerecht, daß er auch den Teil der Ausbildungsförderung zurückzahlen muß, mit dem er seine Miete begleicht. Denn das Wohngeld an andere Bedürftige wird als Zuschuß gewährt. Deshalb beantragte der Lehramtsstudent, daß künftig wenigstens der „unterkunftbezogene“ Teil des Bafög als Wohngeldzuschuß gezahlt werden soll. Das Verwaltungsgericht Hannover unterstützte sein Begehren und bat das Verfassungsgericht um eine Entscheidung des Falles.

Ohne Erfolg. Nach Auffassung des Ersten BVerfG-Senats dürfen Studierende gegenüber anderen Bedürftigen benachteiligt werden. Da sie das Studium „freiwillig“ aufnahmen, seien sie für ihre Bedürftigkeit selbst verantwortlich. Außerdem verbessere die Hochschulausbildung nicht nur deutlich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sie dürften typischerweise auch mit einem höheren Einkommen rechnen. Dies gilt nach Ansicht des BVerfG selbst heute noch. In der Entscheidung werden Studien zitiert, wonach sich „bislang keine grundsätzliche Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation“ von Akademikern ergeben habe.

Das Gericht hielt auch die 1983 erfolgte Umstellung des Bafög von einer hälftigen Zuschußleistung auf Volldarlehen für zulässig, desgleichen die im Jahr 1990 vorgenommene Rückkehr zum hälftigen Modell, die aber nicht rückwirkend galt. Christian Rath

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