piwik no script img

Lauschangriff leichtgemacht

Koalition und SPD haben sich beim Lauschangriff auf einen Kompromiß geeinigt. Für die GG-Änderung ist noch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat erforderlich, der Bundestag hat gestern zugestimmt.

Privatwohnungen: Die Vorschrift des Artikel 13 Grundgesetz „Die Wohnung ist unverletzlich“ wird durch zusätzliche Bestimmungen eingeschränkt. Bei besonders schweren Straftaten können Privatwohnungen nach richterlicher Anordnung akustisch überwacht werden.

Geschützte Berufsgruppen: Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete dürfen dem Kompromiß zufolge bei der Verfolgung von Straftaten weiterhin nicht abgehört werden. Das „Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen“ bleibt unangetastet.

Berufsgruppen mit eingeschränktem Schutz: Ihnen steht wegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Sie abzuhören soll aber künftig zu Ermittlungszwecken erlaubt sein. Dazu gehören Journalisten, Rechtsanwälte, die nicht als Strafverteidiger arbeiten, sowie Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Außerdem betroffen sind Hebammen sowie Mitglieder von Schwangerschafts- und Drogenberatungsstellen. Grundsätzlich kann sowohl in den Arbeits- als auch in Privaträumen abgehört werden. Die Entscheidung trifft das zuständige Landgericht.

Verhältnismäßigkeit: Die Landgerichte sollen bei den letztgenannten Berufsgruppen erst dann grünes Licht für das Abhören geben, wenn zuvor der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft wurde. Nach dem Abhören muß das Gericht außerdem prüfen, ob die Informationen tatsächlich so relevant sind, daß sie in dem Verfahren genutzt werden sollen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen